Grasser blitzt mit Ablehnungsantrag ab

Die Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz-Grasser sind mit einem Ablehnungsantrag gegen BUWOG-Richterin Marion Hohenecker abgeblitzt. Ein zweiter Entscheid des Obersten Gerichtshofs zu Hohenecker steht noch aus.

Am Mittwoch brachten Grassers Anwälte, Manfred Ainedter und Norbert Wess, einen Ablehnungsantrag ein - mehr dazu in BUWOG-Prozess: Anwälte lehnen Richterin ab. Grasser hatte behauptet, die Richterin wäre wegen Twitter-Kommentaren ihres Ehemanns zu der Causa befangen.

Großer Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht

APA/Helmut Fohringer

Großer Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht

Nur einen Tag später entschied der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien, den Antrag abzulehnen. „Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände glaubhaft gemacht werden, die die volle Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines Richters objektiv in Frage stellen. Aus den Kommentaren des Ehegatten sind keinesfalls Rückschlüsse auf Haltung und Ansichten der zuständigen Vorsitzenden zu ziehen“, so das Landesgericht. Gegen die Entscheidung des Präsidenten stehe kein selbstständiges Rechtsmittel zu.

Entscheidung des OGH noch ausständig

Der BUWOG-Prozess sollte eigentlich am 12. Dezember beginnen. 15 Angeklagte werden sich im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts verantworten müssen. Der Vorwurf lautet auf Korruption bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) und der Einmietung der Finanz im Linzer Bürohaus „Terminal Tower“. Grasser würden bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft drohen.

Doch mit der Ablehung des Antrags am Donnerstag ist man dem Prozess nur einen Schritt näher gekommen. Ausständig ist noch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Zuständigkeit von Richterin Hohenecker für den mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics. Es geht dabei um einen Richterwechsel, von dem auch die für den BUWOG-Prozess eingeteilte Richterin Marion Hohenecker betroffen ist - mehr dazu in Medialer „Rufmord“ vor BUWOG-Prozess.

Würde Hohenecker durch die OGH-Entscheidung die Zuständigkeit für den BUWOG-Prozess verlieren, würde sich der Beginn des Prozesses wohl deutlich verzögern. Hohenecker hat sich mehrere Monate auf den Prozess vorbereitet. Grassers Anwalt Ainedter will persönlich zum Gerichtstag des OGH am 11. Dezember kommen. Es sei „unfassbar“, dass bis kurz vor Weihnachten offenbleibe, ob der Prozess am 12. Dezember überhaupt beginnen könne. Ainedter sprach von einem „neuen Höhepunkt in der Pleiten-, Pech- und Pannenserie“ rund um das Verfahren.

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