Austern und Wein nicht bezahlt: Haft

Kistenweise Wein, Austern, Luxusurlaub auf Sylt: Über Jahre hinweg soll ein Paar aus Wien Luxusartikel bestellt, aber nie bezahlt haben. Am Freitag wurde der Mann verurteilt, das Verfahren gegen die Frau ausgeschieden.

2009 begannen die Betrügereien laut Anklage, im Jahr danach erhielt der Mann eine Haftstrafe. Während er im Gefängnis saß, soll die Frau weiter Waren bestellt haben. Die gebürtige Deutsche steht seit ihrem 18. Lebensjahr wegen psychischer Probleme unter Sachwalterschaft. Sie erhielt monatlich 1.900 Euro, musste aber - neben den bestellten Waren - allein 2.350 Euro Miete für die Wohnung bezahlen. Auch als der Mann aus der Haft entlassen wurde, gingen die Betrügereien munter weiter.

Catering vom Promikoch

So orderte das Paar etwa über 200 Wein- und Sektflaschen bei einem Winzer im Wert von mehr als 1.600 Euro, ein Catering bei einem Promikoch im Wert von mehr als 3.600 Euro, Geschenkkörbe im Wiener Traditionsrestaurant Schwarzes Kameel, Austern im Wert von fast 400 Euro und eine Torte bei der K. u. K. Hofzuckerbäckerei Demel im Wert von fast 90 Euro. Dem 44-jährigen Angeklagte wurde zudem vorgeworfen, seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von gestohlenen Kinderfahrrädern und Kinderwagen verdient zu haben.

Im August des vergangenen Jahres verbrachte das Paar mit seinem Kind einen Luxusurlaub auf der Insel Sylt im Wert von mehr als 9.000 Euro. Dazu mieteten sie sich für zwei Wochen ein Apartment unter falschem Namen, bezahlt wurde der Aufenthalt nicht. „Es hat geheißen, dass die Kosten eine Freundin von ihr übernimmt“, sagte der Angeklagte und schob die Schuld auf seine Lebensgefährtin. „Diese Freundin hab ich aber nie kennengelernt“, räumte der Mann allerdings ein.

Frau leidet unter Pseudologia phantastica

Überhaupt gab der Mann der Krankheit seiner Lebensgefährtin die Schuld für die Ereignisse. So habe er von den Bestellungen nichts gewusst, gab aber zu, nicht immer alles hinterfragt zu haben. „Mein Fehler war: Ich war nicht kritisch genug“, sagte der 44-Jährige. Er verbringe sein Leben mit jemandem, „dessen Wort man nicht für voll nehmen kann“, sagte er unter Tränen.

Auf die Frage, warum die 35-Jährige Dinge bestellt, wenn sie nicht zahlen kann, meinte die Frau: „Das sagen Sie jemandem, der das nicht reflektieren kann.“ Und weiter: „Mir fällt das Leben schwer.“ Als sie nach Wien gekommen sei, habe sie viel Alkohol getrunken, sei depressiv und psychotisch gewesen und habe schlussendlich deshalb ihren Job als IT-Technikerin verloren. Ihr Anwalt betonte, dass bei der Frau Pseudologia phantastica diagnostiziert wurde, eine krankhafte Lügensucht. Sie habe sich eine Scheinwelt aufgebaut und könne zwischen Fantasie und Realität nicht mehr unterscheiden.

Zwei Jahre Haft für Mann

Der 44-Jährige wurde rechtskräftig wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls der Kinderwagen und Fahrräder sowie wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Er hat damit einen Schaden von weit mehr als 65.500 Euro verursacht.

Das Verfahren gegen seine Lebensgefährtin wurde ausgeschieden. Ob sie sich wegen gewerbsmäßigen Betruges in 28 Fällen mit einem Schaden in der Höhe von 40.000 Euro und Hehlerei verantworten muss, weil die Fachinformatikerin die gestohlenen Sachen ihres Freundes im Internet verkauft haben soll, soll ein psychiatrisches Gutachten zeigen.