Schuldsprüche in Wiener IS-Prozess

Im Prozess rund um eine Splittergruppe der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Österreich sind am Straflandesgericht Wien drei Männer schuldig gesprochen worden. Sie sollen Überfälle und Anschläge in Österreich geplant haben.

Der Schöffensenat sah die Tatbestände der terroristischen Vereinigung, des verbrecherischen Komplotts und der Bildung einer kriminellen Organisation als erfüllt an. Die drei Hauptangeklagten, zwei heute 19-Jährige und ein 22-Jähriger, wurden nicht rechtskräftig zu teilweise unbedingten Haftstrafen verurteilt. Der 2002 von Tschetschenien nach Österreich geflüchtete 22-Jährige fasste unter Bedachtnahme auf eine vorangegangene 33-monatige Haftstrafe für drei Raubüberfälle eine Zusatzstrafe von sechs Monaten unbedingt aus.

Er wird zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet er an einer ausgeprägten kombinierten Persönlichkeitsstörung, war aber im Tatzeitraum zurechnungsfähig. Aufgrund seiner Erkrankung stufte ihn die Sachverständige als derart gefährlich ein, dass ohne therapeutische Begleitmaßnahmen, die in einer Sonderstrafanstalt gewährleistet sind, nach seiner Entlassung neuerlich mit Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen wäre.

Schuldsprüche im Terror-Prozess

Im Prozess rund um eine IS-Splittergruppe sind am Straflandesgericht Wien die Hauptangeklagten schuldig gesprochen worden.

„Geständige Verantwortung“ war strafmildernd

Ein aus Simmering stammender, bisher unbescholtener Schüler, der bis zu seiner Festnahme im April 2017 über Soziale Netzwerke für den IS Propaganda betrieben hatte, erhielt 26 Monate unbedingt. Ein gebürtiger Tschetschene, der sich seit 2005 in Österreich befindet, bekam 15 Monate, davon fünf unbedingt. Der Rest wurde dem 19-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Er wurde auf freien Fuß gesetzt, weil er die fünf Monate in der U-Haft abgesessen hat.

Bei der Strafzumessung schlug sich die geständige Verantwortung der Angeklagten strafmildernd nieder. Ohne die Aussagen, zu denen die jungen Männer im Ermittlungsverfahren bereit waren, wäre der Großteil der inkriminierten Fakten gar nicht bekanntgeworden, betonte Richter Georg Allmayer in der Urteilsbegründung.

Anwälte: „Erfolgreiche Deradikalisierung“

Die Angeklagten präsentierten sich vor Gericht als Männer, die schon früh von einem geflüchteten IS-Kämpfer beeinflusst worden sind. Sie gaben an, auch aus Angst gehandelt zu haben. Ihre Verteidiger verwiesen auf die ihrer Meinung nach erfolgreiche Deradikalisierung während der Untersuchungshaft und forderten milde Strafen. Von der Anklage her waren bis zu zehn Jahre möglich. Als Beitragstäterin mitangeklagt war noch eine Frau.

Laut Anklage sollen die Verdächtigen 2015 geplant haben, ein Waffengeschäft zu überfallen und dann einen Anschlag auf eine Polizeiinspektion in St. Pölten zu verüben. Die mutmaßlichen Täter gaben nun an, ihre schon weit gediehenen Pläne verworfen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft vor allem deswegen, weil im Innenministerium ein anonymer Warnhinweis einging, der medial verbreitet wurde. Als die Männer ihre Pläne im Detail den Medien entnahmen, hielten sie diese für nicht mehr durchführbar.

IS-Terrorkämpfer als Mann im Hintergrund

Die Männer sollten laut Anklage ein „Kalifat“ in Österreich errichten. Sie seien über Soziale Netzwerke in Kontakt mit einem bisher nicht ausgeforschten tschetschenischen IS-Mitglied namens Abu Nuuh gestanden. Der Tschetschene soll den Angeklagten den Auftrag erteilt haben, im Namen des IS Polizisten zu ermorden. Die Tat sollte in einer österreichischen Stadt stattfinden, die kleiner als Wien sein sollte. Das gestand einer der 19-jährigen Beschuldigten im Ermittlungsverfahren.

Die drei Männer beabsichtigten zunächst, einen Waffenhändler in St. Pölten zu überfallen, hatten auch schon ein konkretes Geschäft ausgesucht. Mit den erbeuteten Waffen wollten sie dann ein Blutbad in einer Polizeiinspektion anrichten. Dabei nahmen sie bewusst in Kauf, erschossen zu werden, um einen „Märtyrertod“ zu sterben.