Stadt will Wettengesetz verschärfen

Das Wiener Wettengesetz soll erneut verschärft werden. Zumindest wenn es nach der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) geht. Künftig soll ein Lokal, das wie ein Wettbüro ausschaut, eine eigene Bewilligung einholen müssen.

Ein Lokal, das „Wettambiente“ anbietet, soll zukünftig eine eigene Bewilligung benötigen. Denn zahlreiche Lokale hätten zwar Sportveranstaltungen gezeigt, gewettet wurde aber über das Smartphone. Die Erfahrung seit der Einführung des neuen Wiener Wettengesetzes vor zwei Jahren führt jetzt zu einer Verschärfung, wie die Tageszeitung „Heute“ berichtet und aus dem Büro der zuständigen Stadträtin bestätigt wird.

Wettlokal

ORF.at/Roland Winkler

Lokale, die wie Wettlokale aussehen, sollen eine eigene Bewilligung benötigen

Ausweispflicht bei Wetten

Auch andere Verschärfungen sind angedacht. Wer wetten will, muss demnächst einen Ausweis vorlegen. Außerdem wird ab gewissen Einsätzen und Gewinnen die Identität festgehalten. Gleichzeitig soll aber der Datenschutz verschärft werden. Die Bewilligung als Wettunternehmer gibt es künftig für drei Jahre bei der ersten Ausstellung. Das Wettregelment soll für alle Wettunternehmer vereinheitlicht werden.

Beschlossen wird die Verschärfung voraussichtlich in der Landtagssitzung am 23. März. Mehr als 460 illegale Wettautomaten wurden beschlagnahmt, seit das neue Wettengesetz im März 2016 beschlossen wurde. Das war nötig, weil durch das Verbot des „kleinen Glücksspiels“ Wettlokale wie „Schwammerl aus dem Boden“ geschossen seien. Manche Anbieter wählten einen Weg durch die Hintertür: Die Österreichischen Lotterien stellten im Prater 50 Videoterminals auf. Das ist aber legal - mehr dazu in „Kleines Glücksspiel“ im Prater durch Hintertür.

„Kleines Glücksspiel“ seit 2015 verboten

Das „kleine Glücksspiel“ ist in Wien seit Anfang 2015 verboten. Die Konzessionen für 2.500 Spielautomaten liefen damals aus. Der Landtag regelte das Verbot über einen Formalakt - der Begriff „Münzgewinnspielapparate“ wurde aus dem Veranstaltungsgesetz gestrichen - mehr dazu in Glücksspielverbot im Landtag besiegelt. Unter das „kleine Glücksspiel“ fallen Spielautomaten, die außerhalb von Casinos stehen - in Spielsalons, Tankstellen und Lokalen.

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