Krokodil erfroren: Reptilienhalter verurteilt

Wegen Tierquälerei ist am Wiener Landesgericht ein Mann verurteilt worden. In seinem Haus im Burgenland waren ein Kaiman, ein Python und zwei kleinere Schlangen erfroren oder verhungert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Besitzer - eigenen Angaben zufolge seit seinem 17. Lebensjahr in Reptilien vernarrt - soll die Tiere seit August 2017 in dem Haus im Bezirk Oberpullendorf unzureichend versorgt haben. Der Angeklagte ist in Wien als Fahrer beschäftigt. Am 12. November wollte der Vermieter des Hauses nach dem Rechten sehen, dabei sah er durch ein Fenster ein offenbar verendetes Krokodil auf einer drinnen künstlich angelegten Sandbank liegen.

Der Hausherr schlug Alarm, als er seinen Mieter telefonisch nicht erreichen konnte. Die Bezirkshauptmannschaft ließ wegen Gefahr im Verzug die Haustür öffnen, der Amtstierarzt fand die Kadaver. Ein Brillenkaiman und ein drei Meter langer Tigerpython waren erfroren, die beiden kleineren Schlangen verhungert.

Urteil nicht rechtskräftig

„Alle waren schon in leichtem Verwesungszustand“, berichtete der Tierarzt einem Schöffensenat (Vorsitz: Claudia Bandion-Ortner). Die Stromzufuhr war bereits im Oktober gekappt worden, nachdem der Mieter die Rechnungen nicht bezahlt hatte. Auch die Miete von 350 Euro monatlich soll er schon länger schuldig geblieben sein.

„A Krokodil und a Schlange frisst net vü“, behauptete der Angeklagte. Von da her sei es nicht problematisch gewesen, dass er nicht täglich bei seinen Tieren war. Allerdings hätte der Vermieter eines Tages das Schloss ausgetauscht, und da sei er nicht mehr ins Haus gekommen. Weshalb er in dieser Situation die Tiere einfach ihrem Schicksal überließ, konnte der Mann nicht recht erklären: „Es tut mir leid, dass das passiert ist. Es war ein Riesenfehler von mir. Ich wollte nicht, dass es so weit kommt mit den Reptilien. Das ist ja ein Hobby von mir.“

Der Senat verhängte über den bisher Unbescholtenen zehn Monate, die ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab. Der Übeltäter war mit der Strafe einverstanden. Reptilien kämen ihm keine mehr ins Haus, sicherte er dem Gericht zu: „Mit dem habe ich abgeschlossen. Das war mir eine Lehre. Keine Reptilien mehr.“