Wiederbetätigung: 1,5 Jahre Haft für Ex-Arzt

Ein ehemaliger Arzt soll via Facebook Adolf Hitler und den Nationalsozialismus verherrlicht haben. Er wurde von einem Wiener Geschworenengericht zu eineinhalb Jahren bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte wurde in sieben von elf angeklagten Fakten wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen. So soll er etwa eine Rede von Adolf Hitler veröffentlicht und das Bild einer Reichsmark mit Hakenkreuz auf Facebook verbreitet haben. Der Beschuldigte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der ehemalige Arzt muss zudem binnen 14 Tagen die Postings auf seinem Facebook-Account löschen. Mildernd wurde der bisher ordentliche Lebenswandel gewertet, erschwerend das Zusammentreffen von sieben Verbrechen.

SS-Spruch „hochhumanistisches Ideal“

Vom Oktober 2015 bis Jänner 2016 soll der ehemalige Arzt Sprüche wie „Meine Ehre heißt Treue“, Hitler-Reden, Artikel, die den Holocaust verleugneten sowie das Bild einer Reichsmarkmünze mit Hakenkreuz gepostet haben. Er gab zu, „Meine Ehre heißt Treue“ gepostet zu haben. Das setze er jedoch nicht mit dem SS-Wahlspruch in Verbindung, sondern „postuliert ein hochhumanistisches Ideal“, sagte der Doppeldoktor, der einen Abschluss auch in Philosophie gemacht hat.

In der nationalsozialistischen Zeit habe man vieles gesagt, meinte sein Anwalt Adrian Hollaender, auch „Guten Morgen“ und das sei nicht verwerflich. Auch das Bild eines weiblichen Unterleibs mit einer Hakenkreuz-Tätowierung und dem Spruch „Heim ins Reich“ habe er an den befreundeten Gynäkologen weitergesendet, gab der Mediziner zu. Er habe das als Spaß gesehen und den Mediziner-Freund in der MMS gefragt: „Sind dir auch schon solche Patientinnen untergekommen?“

Hitler-Rede auf „gehackten Account“

Zu den verfahrensgegenständlichen zehn Postings und der über Handy verschickten MMS, die für die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Paragrafen 3g des Verbotsgesetzes erfüllen, bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig.

Er bestritt auch, eine Rede Adolf Hitlers sowie das Bild einer Reichsmarkmünze gepostet zu haben. Da sei sein Facebook-Account gehackt worden. Er habe nämlich mehrmals nicht auf seinen Account zugreifen können, und während des Schreibens des Postings seien die Wörter plötzlich redigiert worden. Laut dem vom Gericht herangezogenen IT-Sachverständigen Kurt Peter Judmann hat es jedoch keine Hinweise gegeben, dass andere auf den Account Zugriff hatten.

Angeklagter bezeichnet sich als „Philosoph“

Auf Datenträgern des Angeklagten fand sich ein Bild des Angeklagten in Wehrmachtsuniform. Das war zwar nicht Gegenstand des Verfahrens, zeige aber deutlich die rechtsextreme Gesinnung des Angeklagten, sagte die Staatsanwältin. Das Bild zeige ihn in der Verkleidung als Adolf Hitler. Dabei handle es sich um eine Parodie, verteidigte sich der Ex-Arzt. Er habe schon seit seiner Studienzeit Kabarett gespielt. Er habe auch schon Palästinenserpräsident Jassir Arafat und Pater August Paterno parodiert.

„Da finden Sie nichts dabei?“, fragte die Vorsitzende des Geschworenengerichts, Nina Steindl. „Nein, da find’ ich nichts dabei. Seien Sie mir nicht bös’. Wollen Sie mich jetzt der Inquisition zur Verfügung stellen? Lächerlich“, meinte der Angeklagte. Er sei Philosoph und Humanist und hätte ein humanistisches Weltbild. „Sie können mich mit keiner Ideologie vor dem Ofen hervorholen.“

Von Ärztekammer mit Berufsverbot belegt

Der mittlerweile pensionierte Arzt sorgte bereits 2016 für Aufsehen, als er ankündigte, keine Flüchtlinge behandeln zu wollen. Die Wiener Gebietskrankenkasse kündigte ihm daraufhin den Kassenvertrag. Außerdem belegte ihn die Ärztekammer mit einem Berufsverbot und strich ihn von der Ärzteliste - mehr dazu in Arzt behandelt keine Asylwerber: Berufsverbot.