Prozess um Mordauftrag muss wiederholt werden

Kein Urteil hat es am Donnerstag im Prozess gegen einen 68-jährigen Wiener gegeben. Der Mann soll laut Anklage einen Mordauftrag gegen seine Ex-Frau vergeben haben. Nun ist der Wiener wieder auf freiem Fuß.

Die Geschworenen erkannten mit 7:1 Stimmen anklagekonform auf versuchte Bestimmung zum Mord. Die drei Berufsrichter akzeptierten diese Entscheidung am Wiener Landegericht aber nicht und setzten den Wahrspruch aus.

„Der Schwurgerichtshof ist einstimmig der Meinung, dass dieser Wahrspruch falsch ist“, stellte der vorsitzende Richter Stefan Apostol klar. Nach Ansicht der Berufsrichter beruhte die Entscheidung der Geschworenen auf einem Irrtum. Der 68-Jährige, der sich seit über vier Monaten in U-Haft befunden hatte, wurde umgehend auf freien Fuß gesetzt.

„A bissl a Glück hob i a no im Leb’n“

„Nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens steht fest, dass ein dringender Tatverdacht nicht mehr vorliegt“, begründete der Vorsitzende die Enthaftung des Angeklagten. Dieser wirkte von den Vorgängen fast überrumpelt, ehe er ein mehrfaches „Dankschön, Dankschön“ rausbrachte.

Nach der Urteilsverkündung fielen ihm im Publikum anwesende Verwandte und Freunde um den Hals bzw. gratulierten ihm. „A bissl a Glück hob i a no im Leb’n“, meinte der 19-fach Vorbestrafte. „Host a Auto? Dann bring mi weg von da“, wandte er sich an einen Vertrauten.

Erledigt ist die Strafsache für den Mann aber keineswegs. Die Verhandlung muss vor einem neu zusammengesetzten Schwurgericht wiederholt werden. Andere Geschworene werden zu beurteilen haben, ob die Beweislage ausreichend ist, um davon auszugehen, dass sich alles so wie von der Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift skizziert abgespielt hat.

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Prozess um Auftrag zum Mord an Ex-Frau (wien.orf.at)