Ehefrau von Terrasse gestoßen: Höhere Strafe

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Haftstrafe für einen IT-Techniker wegen Totschlags von sieben auf acht Jahre erhöht. Der Mann hatte in Wien-Wieden seine Ehefrau von einer Dachterrasse 15 Meter in die Tiefe gestoßen.

Was zunächst wie ein Unfall ausgesehen hatte, stellte sich bei der Obduktion als Tod durch Fremdverschulden heraus. Ein 48-Jähriger hat gegenüber der Polizei gestanden, auf der Wieden seine Frau getötet zu haben - mehr dazu in Terrassensturz: Frau möglicherweise erwürgt und in Unfall war Mord: Ehemann in Haft.

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren hielt ein Dreirichtersenat eine Korrektur nach oben für erforderlich. Begründet wurde das mit „Verschleierungshandlungen“ des Mannes, der zunächst den trauernden Witwer gegeben hatte. Wäre alles im Sinne des Ehemannes verlaufen, „wäre dieser Fall - wie vielleicht andere auch - unter Selbstmord ad acta gelegt worden“, bemerkte der Vorsitzende. Nur dank einer aufmerksamen Staatsanwältin sei verhindert worden, dass ein Tötungsdelikt übersehen wurde.

Haftstrafe nach Terrassensturz erhöht

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Haftstrafe für einen IT-Techniker wegen Totschlags von sieben auf acht Jahre erhöht.

Entscheidende Spuren zunächst übersehen

„Die Verstorbene verübte Selbstmord durch Sprung von der Dachterrasse“, hieß es im polizeilichen Abschlussbericht nach der Kommissionierung der Leiche, die von einem Polizeijuristen, einem Amtsarzt und einem zivilen Exekutivbeamten vorgenommen wurde. Eine gerichtliche Obduktion wurde nach der Totenbeschau gar nicht mehr angeregt, auf dem Leichenbegleitschein wurde handschriftlich „kein Fremdverschulden“ vermerkt.

Der Journalstaatsanwältin kamen die Umstände des Selbstmords aber eigenartig vor. Dass eine beruflich erfolgreiche 45-Jährige freiwillig in den Tod springt, fand sie hinterfragenswert. Sie ordnete eine gerichtsmedizinische Obduktion an. Diese ergab dann eindeutige Hinweise auf Fremdverschulden. Bei der ersten Beschau der Leiche waren charakteristische, auf einen Würgeakt hindeutende Spuren übersehen worden. Der Ehemann der Verstorbenen wurde unter Mordverdacht festgenommen - mehr dazu in Terrassensturz: Mordanklage gegen Ehemann.

Angeklagter „drückte“ Frau weg

In seinem Prozess behauptete der Angeklagte, die Frau habe ihn im Schlafzimmer attackiert, beschimpft („Ich hasse mein Leben, warum kannst du nicht tot sein?“), geschlagen und nach ihm getreten. Er habe sich auf die Terrasse begeben, nachdem er ihr unter anderem ein Küchenmesser entwunden hätte, „um mich zu beruhigen“.

Sie sei ihm gefolgt, wiederum auf ihn losgegangen: „Da bin ich mit den Händen ausgefahren, habe sie gepackt, zugepackt und weggedrückt.“ Er habe sie „weggedrückt von mir. Ich wollte, dass sie aufhört herumzuschlagen.“ Dabei sei die Frau rücklings über eine Brüstung in die Tiefe gefallen - mehr dazu in Terrassensturz: Sieben Jahre für Totschlag.

Ärzte: Optimale Totenschau „oft nicht möglich“

Für Walter Rabl, den Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin, zeigt dieses Beispiel, dass grundsätzlich mehr Augenmerk auf die Ausbildung von Polizeiamtsärzten gelegt werden muss. Gerade „der plötzliche, unerwartete Tod“ stelle eine besondere Herausforderung bei der Klärung der Todesursache dar. Eine „optimale Totenbeschau“ sei häufig nicht möglich. Umso wichtiger sei ein geschulter Blick des Amtsarztes.

Seit aus Kostengründen speziell in Wien auch unklare Todesfälle nicht mehr auf der Gerichtsmedizin landen, werden die Leichen oftmals von Pathologen in Krankenanstalten seziert. Dort würde manches übersehen, vermutet Rabl: „Bei Vergiftungen, Traumen oder ärztlichem Fehlverhalten ist ein Pathologe mit seinem Latein oft am Ende.“ Um Fehleinschätzungen zu vermeiden, verlangt Rabl eine bundesweit einheitliche Regelung der Amtsarztausbildung.

Rabl betonte, dass grundsätzlich eine Obduktionsquote wünschenswert wäre, die deutlich über den zehn bis elf Prozent liegt, die in Österreich momentan erreicht wird: „Eine vernünftige Todesursachenstatistik erreicht man bei 25 bis 30 Prozent.“