Westenthaler-Strafaufschub noch offen

Der Ex-Politiker Peter Westenthaler müsste bis 3. Mai seine Haft in der Justizvollzugsanstalt Wien-Simmering antreten. Allerdings ist über sein Ansuchen auf Strafaufschub noch nicht entschieden. Fix ist nur, dass er keine Fußfessel erhält.

Die Generalprokuratur entschied, dass sie eine von Westenthalers Rechtsbeistand Thomas Kralik angeregte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht aufgreifen wird. Damit hätte Westenthaler eine Fußfessel tragen können, die Haft im Gefängnis wäre ihm erspart geblieben.

Der 50-Jährige war in einem Verfahren um eine Fördermillion an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden - mehr dazu in Vier Monate unbedingt für Westenthaler.

Fußfessel „Ermessensentscheidung der Gerichte“

Für Westenthalers Anwalt Kralik war der Ausschluss der Fußfessel rechtswidrig. Er hoffte, dass die Generalprokuratur seine Bedenken teilt und daher die Rechtmäßigkeit der gerichtlich verweigerten Fußfessel vom Obersten Gerichtshof (OGH) überprüfen lässt. Das ging aber nicht auf.

Martin Ulrich, der Sprecher der Generalprokuratur, bestätigte entsprechende Informationen des ORF-Radios: „Der Ausschluss des elektronisch überwachten Hausarrests ist eine Ermessensentscheidung der Gerichte.“ Eine solche könne nur bekämpft werden, wenn sie willkürlich oder gesetzesverletzend getroffen wurde. Beides liege im konkreten Fall nicht vor. Daher habe man entschieden, die Anregung nicht aufzugreifen und die Sache nicht an den OGH heranzutragen, sagte Ulrich - mehr dazu in Peter Westenthaler muss ins Gefängnis (oe1.ORF.at).

Über Strafaufschub ist noch nicht entschieden

Für Westenthaler heißt das, dass er spätestens am 3. Mai in die Justizanstalt Wien-Simmering einrücken müsste. Das Landesgericht für Strafsachen stellte ihm am 3. April eine Aufforderung zum Antritt seiner Strafe binnen eines Monats zu - mehr dazu in Westenthaler binnen eines Monats in Haft. Allerdings hat Westenthaler um einen Strafaufschub angesucht, um seine berufliche Zukunft regeln zu können. Über diesen Antrag wurde bisher noch nicht entschieden, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA.

FPÖ: Vorgehen der Justiz „unverhältnismäßig“

Gerichtsurteile seien selbstverständlich zu akzeptieren, schickte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan seiner Reaktion darauf voraus. „Man muss aber doch sehen, dass gerade im Bereich der finanziellen Zuwendung für die Österreichische Fußball-Bundesliga niemand geschädigt wurde, eine Bereicherung Westenthalers wurde nicht einmal in Erwägung gezogen“, sagte Stefan. Nach Freispruch, Aufhebung des Urteils und nun unbedingter Haftstrafe müsse sich die Justiz den Vorwurf gefallen lassen, mit zweierlei Maß zu messen.

Als besonders unverständlich mit Blick auf andere Prozesse bezeichnete es Stefan, dass Westenthaler keine Fußfessel bekommt. Zudem sei bei Westenthaler eine stabile berufliche und familiäre Situation gegeben, was die Verweigerung der Fußfessel noch unverständlicher mache.