Immer mehr Drohnen-Zwischenfälle

Am Samstagnachmittag ist ein Polizeihubschrauber nur haarscharf einer Kollision mit einer Drohne entgangen. Immer häufiger kommt es zu gefährlichen Situationen, berichtet ein Hubschrauberpilot der Wiener Polizei.

Seit 2014 sind in Österreich Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, bewilligungspflichtig. Bis Mitte 2017 gab es rund 3.000 Anträge, 2.400 wurden genehmigt. Wie eine Umfrage ergab, wissen aber viele Österreicher nicht über die rechtlichen Vorschriften Bescheid, während die Zahl der Drohnen steigt. 2016 wurden österreichweit rund 40.000 unbemannte Luftfahrzeuge, also Drohnen, verkauft.

Polizeihubschrauber

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Am Samstag kam es beinahe zu einem gefährlichen Zusammenstoß

Unklar bleibt, wie viele davon bewilligungspflichtig sind, die Mehrheit waren jedenfalls Spielzeugdrohnen. Mit der steigenden Anzahl an Drohnen haben die Piloten zu kämpfen, sagt Polizeipilot Christian Steiner, der Samstagnachmittag fast mit einer Drohne kollidiert wäre: „Fakt ist, eine Drohne hat dementsprechende Abmessungen und auch Gewichter und bei einer Fluggeschwindigkeit von 100 km/h hat das schon eine ordentliche Durchschlagskraft. Es erzeugt ungefähr die doppelte Durchschlagskraft wie eine Neun-Millimeter-Kugel“ - mehr dazu in Polizeihubschrauber kollidierte fast mit Drohne.

Drohnen unterliegen Luftfahrtgesetz

Nicht nur deshalb gibt es strenge Auflagen, die von Drohnenbesitzer zu erfüllen sind. Drohnen unter 250 Gramm gelten als Spielzeug, sie dürfen maximal 30 Meter hoch fliegen und sind auch von einer privaten Haftpflichtversicherung umfasst. Für alle anderen muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden - ohne diese wird die Drohne auch nicht von der Austro Control bewilligt. 300 Euro kostet diese Genehmigung.

Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt. Eigens gekennzeichnet werden Drohnen über 250 Gramm nicht, Käufer müssen sich selbst über die rechtliche Lage erkundigen. Wie viele Drohnen illegal benutzt werden, also nicht die erforderliche Genehmigung haben, ist unklar.

Dicht bebaute Gebiete sind Sperrzonen

Die strengen Regelungen gelten in Österreich seit einer Novelle zum Luftfahrtgesetz Anfang 2014. Unterschieden werden Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und Gewichtsklasse (bis fünf Kilogramm, fünf bis 25 Kilo und 25 bis einschließlich 150 Kilo). Daraus ergeben sich unterschiedliche Kategorien und in weiterer Folge die Strenge der Auflagen.

Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete zählen für Drohnen zu den absoluten Sperrzonen. Auch bei Privatgründen gelten Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden.

Flugschule für Drohnenpiloten

Gerade Anfänger unterschätzen oft die Handhabung der Fluggeräte. Der ÖAMTC bietet deshalb seit Kurzem ein Drohnenflugtraining an. „Der Kurs richtet sich sowohl an Anfänger als auch Personen, die schon Erfahrungen im privaten oder gewerblichen Umgang gesammelt haben“, so Thomas Fleer vom ÖAMTC-Fahrtechnikzentrum.

Das Flugtraining findet je nach Wetterlage entweder im Freien oder in der Halle statt. Die Kursteilnehmer lernen, selbst Manöver auszuführen, und sie können verschiedene Drohnen-Modelle ausprobieren - mehr dazu in help.ORF.at.

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