Datenschutz: Erste Beschwerden angekündigt

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in Kraft, der Wiener Aktivist Max Schrems hat erste Beschwerden angekündigt. Im Visier sind Facebook, Instagram und WhatsApp - es geht laut Schrems um „Zwangszustimmung“.

„Einige Unternehmen haben beschlossen, riesige Pop-Ups zu haben. Man muss zustimmen, damit Daten für Dinge genutzt werden, die Konsumenten vielleicht gar nicht wollen - sonst dürfen sie den Dienst vielleicht gar nicht mehr nutzen“, erklärte Max Schrems im Ö1-Morgenjournal. Nach der Datenschutzgrundverordnung sei das nicht erlaubt, da muss eine Zustimmung frei gegeben werden.

Laut Schrems müssen die Kunden auch die Möglichkeit haben, ohne Nachteil Nein zu sagen: „Das ist etwa Android bei Google, da muss ich beim Kauf eines neuen Handys zustimmen, dass meine Daten an Google gehen und auch anderen Diensten zustimmen, auch wenn ich die gar nicht nutze. Sonst kann ich mein Handy gar nicht nutzen. Ähnlich ist es bei Facebook, Instagram und WhatsApp: Da gibt es Pop-Ups, bei denen man entweder zustimmen oder sein Konto löschen muss.“

Beschwerden in vier Ländern

Die Beschwerden werden in vier verschiedenen Ländern eingebracht: Google in Frankreich, Instagram in Belgien, WhatsApp in Deutschland und Facebook: in Österreich. „Die österreichische Behörde kriegt einmal die Beschwerde und muss einmal prüfen, ob diese inhaltlich korrekt ist. Dann muss sich die Behörde einerseits mit Facebook und andererseits mit der irischen Datenschutzbehörde koordinieren. Der genaue Umgang bleibt aber der österreichischen Behörde überlassen“, so Schrems.

Die Behörden können Strafen in der Höhe von vier Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen. „Im Fall von Facebook wäre das über eine Milliarde Euro. Ich gehe nicht davon aus, dass wir beim ersten Mal diese Summe erreichen. Es wird aber interessant, ob die zuständigen Behörden entsprechend strafen. Denn eines der Versprechen war ja, dass es Konsequenzen gibt, wenn sich jemand nicht an die DSVG hält“, meinte Schrems. Die Leiterin der österreichischen Datenschutzbehörde hatte angekündigt, dass bei groben Verstößen sehr wohl gestraft wird.

VKI: „Bürokratische Hürden“

„Betroffene müssen ihre Rechte einklagen und durchsetzen können“, sagte Petra Leupold vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Ö1-Mittagsjournal. „Möglich sind Beschwerden bei der Datenschutzbehörde in Österreich. Es gibt aber auch die Möglichkeit, an Gerichten zu klagen. Allerdings weiß man aus ähnlichen Fällen, dass nur wenige Betroffene zu Gericht gehen. Es gibt also massive Rechtsschutzdefizite bei der individuellen Rechtsdurchsetzung. Deshalb hat der europäische Gesetzgeber auch vorgesehen, dass sich Betroffene durch Verbände vertreten lassen können.“

Die DSVG sei mit „bürokratischen Hürden überladen“ worden, so Leupold: „Diese betreffen vor allem kleinere und mittlere Betriebe und wären aus meiner Sicht nicht notwendig gewesen. Hier wird sich letztzlich weisen, wie die Verordnung in der Praxis ausgelegt wird.“

Unternehmen gut vorbereitet

Die Wiener Wirtschaftskammer sieht die rund 136.000 Unternehmen in Wien gut auf die DSGVO vorbereitet. Die größten Schwierigkeiten hatten die kleinen Firmen wie Ein-Personen-Unternehmen - mehr dazu in Unternehmen bereit für Datenschutzverordnung.

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