Vorhabensbericht zu AG-Chats liegt vor

Antisemitische Witze, Spott über Behinderte: Eine Social-Media-Gruppe der AktionsGemeinschaft am Juridicum hat im Vorjahr für Aufregung gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun einen Vorhabensbericht übermittelt.

In einer WhatsApp-Gruppe sowie der geschlossenen Facebook-Gruppe „Fakultätsvertretung Jus Männerkollektiv“ sollen sich Funktionäre der ÖVP-nahen AktionsGemeinschaft (AG) am Juridicum beteiligt haben: So ist etwa ein Hitlerjugend-Mädchen mit Hakenkreuzfähnchen in einem Korb und Hasen am Arm zu sehen, darunter der Bildtext: „Ich wünsche Frohe Ostern den Männern und auch Pussys dieser illustren Gruppe“.

In den Kommentaren ebenfalls lustig gefunden werden ein Bild eines badenden Burschen mit Downsyndrom mit Dreizack im Arm und dem Titel „Poseidown“ sowie diverse Hitler-Bilder. Hauptinhalt sind freizügige Bilder von Studentinnen bzw. von feuchtfröhlichen Partys - mehr dazu in Empörung über Antisemitismus in Studentenchat.

Rücktritt und Auswirkungen bei ÖH-Wahl

Der Falter hatte im Mai die Protokolle von den Chats veröffentlicht. Zunächst gab es nur Aufregung, später startete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen - mehr dazu in Staatsanwalt ermittelt wegen AG-Chats. Der Skandal um die antisemitischen Postings hat sich auch bei der ÖH-Wahl ausgewirkt. Die AG verlor am Juridicum der Uni Wien die Hälfte ihrer Studienrichtungsvertreter - mehr dazu in ÖH-Wahl: AG-Absturz am Juridicum.

Im Februar 2018 legte dann Alexander Grün, er war Mitglied jener Facebook- und WhatsApp-Gruppen, sein Gemeinderatsmandat im niederösterreichischen Ort Lassee zurück -mehr dazu in AG-Chats: ÖVP-Gemeinderat legt Mandat zurück.

„Es gibt einen Vorhabensbericht“

Nun sind die Ermittlungen in der Causa abgeschlossen. „Es gibt einen Vorhabensbericht“, bestätigt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, gegenüber wien.ORF.at. Über Details will man allerdings noch nichts sagen. In dem Vorhabensbericht gibt die Staatsanwaltschaft ihre Absicht über die weitere Vorgehensweise an. Der Bericht geht zunächst an die Oberstaatsanwaltschaft und dann an das Justizministerium.

Das Ministerium kann nun ebenfalls weitere Aufträge erteilen oder eine eingehendere Berichterstattung verlangen. Für den Fall, dass das Ministerium zu einer anderen rechtlichen Beurteilung gelangen sollte - dass also im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft eine Anklage verlangt wird oder umgekehrt -, kann es eine Weisung erteilen. Ob es zu einer Anklage in der Causa kommt, bleibt abzuwarten.