Baby erstickt: Kein Mordprozess

Die 37-jährige Frau, die im Jänner 2018 in einem Wiener Spital ihr acht Monate altes Baby erstickt hat, ist einem psychiatrischen Gutachten zufolge nicht schuldfähig. Sie kann daher nicht wegen Mordes belangt werden.

Die Staatsanwaltschaft hat auf Basis der Feststellungen eines psychiatrischen Gutachtens beim Landesgericht einen Unterbringungsantrag eingebracht, so Behördensprecherin Nina Bussek am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage. Die Mutter hat demnach in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand gehandelt, der auf einer höhergradigen geistigen oder seelischen Abartigkeit beruht.

Weil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu befürchten ist, dass die Mutter aufgrund ihrer psychischen Disposition weitere Straftaten mit schweren Folgen setzen könnte, soll sie gemäß § 21 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Entscheiden muss darüber ein Schwurgericht. Verhandlungstermin gibt es noch keinen.

Selbstmordversuch nach Mord

Der Fall hatte österreichweit für Schlagzeilen gesorgt. Die 37-Jährige war mit ihrem Baby auf der Kinderstation eines Wiener Spitals aufgenommen worden, wo sie dann das Kind erstickte. Anschließend verübte die zweifache Mutter - sie hat auch eine vierjährige Tochter - einen Selbstmordversuch, indem sie sich mit einer Glasscherbe die Pulsadern aufschnitt.

Die Frau wurde vom Pflegepersonal rechtzeitig entdeckt und konnte gerettet werden. Sie befindet sich seither in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses - mehr dazu in Mutter soll Baby erstickt haben.

Großvater unter Missbrauchsverdacht

Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, ging die Frau davon aus, dass ihre Tochter bei einem Familientreffen an den vorangegangenen Weihnachtsfeiertagen vom Großvater - dem Schwiegervater der 37-Jährigen - missbraucht wurde. Das löste bei der Frau, die ihren Angaben zufolge selbst als Kind sexuellen Missbrauch erfahren hatte, laut psychiatrischem Gutachten eine akute Belastungsreaktion aus. Diese bewirkte offenkundig Wahrnehmungsverzerrungen und letzten Endes eine hochgradige seelische Störung, welche die Frau zur verfahrensgegenständlichen Tat bewog.

Der unter Missbrauchsverdacht geratene Schwiegervater der Frau wurde wenige Tage nach dem Tod seines Enkelsohns in U-Haft genommen. Die Enkelin, die als vermeintlich von den Übergriffen Betroffene zu den Vorwürfen vernommen wurde, dürfte den Mann entlastet haben. Er wurde Anfang Februar auf Antrag der Staatsanwaltschaft mangels dringenden Tatverdachts enthaftet - mehr dazu in Baby ermordet: Großvater entlastet.

Das gegen ihn gerichtete Verfahren ist aber noch im Gange, die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen, teilte Behördensprecherin Bussek in diesem Zusammenhang mit.