Nur in Wien werden Raucher im Auto bestraft

Wien ist bisher das einzige Bundesland Österreichs, das gemäß eines seit Mai geltenden Gesetzes Rauchen im Auto in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bestraft. Allen anderen Ländern fehlt die amtliche Ermächtigung.

In Wien haben Polizisten laut dem Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher-schutzgesetz (TNRSG) die Einhaltung des Rauchverbots "in Fahrzeugen, die nicht der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienen, zu kontrollieren. Dabei dürfen sie bei Verstößen Strafverfügungen ausstellen und Geldstrafen in der Höhe von 50 Euro einheben.

Allerdings werden diese Anzeigen nicht an die Landespolizeidirektion weitergeleitet, sondern an die - eigentlich zuständige - Wiener Gesundheitsbehörde. Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Wiener Stadtregierung der Polizei die Ermächtigung erteilt hat, in ihrem Namen Organstrafverfügungen auszustellen. Wie viele Autofahrer bisher in Wien zur Kassa gebeten wurden, ist jedoch unklar. Darüber werde keine Statistik geführt, heißt es aus dem Innenministerium.

Außerhalb Wiens fehlen die Regelungen

Anders ist die Sachlage außerhalb Wiens. Dort ist die Bezirkshauptmannschaft in mittelbarer Bundesverwaltung zuständig. Diese sind zwar vom Gesundheitsministerium aufgefordert worden, die Voraussetzungen für die Einhebung von Organstrafverfügungen zu schaffen. Doch das wurde - warum auch immer - bisher verabsäumt. Somit können dort keine Organstrafmandate ausgestellt werden.

„Es gibt die Möglichkeit, dass jeder Polizist das anzeigen kann, wenn er es wahrnimmt“, erklärte etwa der Kärntner Polizeisprecher Rainer Dionisio. „Wir haben noch keine Ermächtigung“, stellte auch Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion Niederösterreich fest. Deshalb seien bisher auch noch keine Organstrafmandate ausgestellt worden. Das gleiche Bild zeigte sich in den anderen Bundesländern. Autolenker würden aber, wenn sie bei Verkehrskontrollen erwischt werden, auf den Umstand aufmerksam gemacht.

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