Lobautunnel: Gegner legten Beschwerde ein

Die Umweltorganisation VIRUS und die Bürgerinitiative „Rettet die Lobau“ wollen das Projekt Lobautunnel beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen. Sie kritisieren eine „unzureichende Bewertgung des Lärmschutzes“.

Die Diskussion um den möglichen Bau des Lobautunnels geht in die nächste gerichtliche Runde: „Wir haben vergangene Woche Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai grünes Licht für den Bau gegeben hatte, eingelegt“, berichtete VIRUS-Sprecher Wolfgang Rehm in einer Pressekonferenz am Donnerstag.

Lärmbelästigung „nicht berücksichtigt“

Nach Ansicht der Beschwerdeführer wurde der Lärmschutz nicht richtig ausgelegt und das Parteiengehör nicht ausreichend gewährleistet. So hätten die Projektgegner zu wenig Zeit gehabt, Unterlagen zu begutachten. Anträge auf Fristverlängerung seien abgelehnt worden.

Karte Wien-Ost, geplanter Verlauf der Nordostumfahrung S1

Grafik: ORF.at; Quelle: APA/ASFINAG

Das Bundesverwaltungsgericht habe außerdem die Lärmbelastung durch den Flughafen Wien, der in unmittelbarer Nähe des Projektgebiets liege, nicht berücksichtigt, sagte Rechtsanwalt Heinrich Vana. „Es ist völlig undenkbar, dass die Belastung der Bevölkerung nur auf Grundlage des Straßenlärms betrachtet wird. Man muss die Vorbelastung durch den Fluglärm mitdenken“, so Vana.

ASFINAG: " Lobautunnel löst Verkehrsprobleme"

Auch die versprochene Verkehrsentlastung werde der Lobautunnel nicht bringen, zeigte sich Rehm überzeugt. Selbst nach Berechnungen der ASFINAG werde der Tunnel bereits 2035 überlastet sein und im Schnitt eine Stunde Stau pro Tag aufweisen.

Gegner bekämpfen Lobautunnel

Der Streit um den Lobautunnel geht weiter, obwohl im Mai das Verwaltungsgericht Grünes Licht für den Bau gegeben hat.

Anlässlich der Aussagen von Projektgegnern betonte die ASFINAG am Donnerstag via Aussendung: Die S1 mit dem Lobautunnel werde große Verkehrsprobleme im Raum Wien lösen und sei absolut umweltverträglich. "Jeden Tag steigt die Notwendigkeit einer Nord-Ost-Umfahrung von Wien mit einer Tunnellösung – nur so wird es zur Entlastung der innerstädtischen Straßen kommen“, so Alexander Walcher, Geschäftsführer der ASFINAG Bau Management GmbH.

Weitere Entscheidungen erst im Herbst

Ob der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde behandeln wird, werde voraussichtlich frühestens im Herbst feststehen, sagte Rehm. Sollte die Beschwerde nicht erfolgreich sein, werde man weitere rechtliche Schritte unternehmen, kündigte er an.

Die Projektgegner hatten zuvor schon Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angemeldet. Diese hätten zwar zu einer Projektänderung sowie zu „einer massiven Abänderung des Bescheides“ geführt - dies reiche jedoch angesichts „dieses Problemprojektes“ bei weitem nicht aus, begründete Rehm den nunmehrigen Gang zum VfGH.

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