Tochter kämpft um Pflegeheimwechsel für Mutter

Beim Versuch, ihre Mutter aus einem Pflegeheim in Knittelfeld (Steiermark) in ein Heim in Wien zu holen, stößt die Tochter auf große Schwierigkeiten. Denn Pflege und die damit verbundenen Kosten sind Ländersache. Es gibt Kritik.

Sylvia Böhler wohnt mit ihrem Mann im niederösterreichischen Perchtoldsdorf. Ihre Mutter Ingeborg Knapp ist in einem Pensionistenpflegeheim in Knittelfeld in der Steiermark untergebracht, fast 200 Kilometer entfernt.

„Ich bin in der Steiermark geboren und habe bis zu meinem 22. Lebensjahr auch in Knittelfeld gewohnt. Dann bin ich nach Wien übersiedelt. Es ist so, dass es in Knittelfeld keine Verwandten, Freunde oder Bekannten gibt. Das heißt, meine Mutter ist dort ganz alleine“, sagt Böhler in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“.

ORF-Bürgeranwalt: Kampf um Pflegeplatz für Mutter

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Sylvia Böhler zeigt Fotos ihrer Mutter

Pflege ist Ländersache

Die 86-jährige Mutter sei sozial isoliert, denn sie sieht fast nichts mehr und kann kaum lesen. Sylvia Böhler will ihre Mutter in der Nähe unterbringen, doch die bürokratischen Hürden zwischen den Bundesländern scheinen unüberwindbar. Das Land Niederösterreich argumentierte, es sei nicht möglich ihre Mutter in ein Perchtoldsdorfer Pflegeheim zu bringen. Und auch aus Wien kam eine Absage.

Der Grund: Die Pflege ist Ländersache. Derzeit wird der Knittelfelder Pflegeplatz von dem zuständigen steirischen Sozialhilfeträger bezahlt, bei einem Wechsel nach Niederösterreich oder Wien müsste der niederösterreichische beziehungsweise Wiener Träger die Kosten für den Pflegeplatz übernehmen.

Im letzten Schreiben vom Amt der steirischen Landesregierung heißt es: „Aufgrund der Kündigung der Vereinbarung gem. Art.15 a B-BV über den Kostenersatz ... mit 31.12.2017 ist die Grundlage verloren gegangen, ... Trägern eines anderen Vertragslandes die für Sozialhilfe aufgewendeten Kosten zu ersetzen“. Auch der Fonds Soziales Wien (FSW) bezieht sich auf die Kündigung der 15a-Vereinbarung. Sechs Monate lang müsse man in Wien gemeldet sein, um Kostenersatz zu erhalten.

Die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz

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Wiener Patientenanwältin Pilz kritisiert Aufkündigung der 15a Vereinbarung

Volksanwalt will „einheitliche Lösungen“

Die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz übt Kritik an der Aufkündigung der 15a-Vereinbarung. „Es gab die Vereinbarung zwischen den Bundesländern. Da wurde vereinbart, dass man sich gegenseitig die Kosten ersetzt, für die Unterbringung in Pflegeheimen. Es gibt nur mehr Vorarlberg und Wien, die die Vereinbarung nicht gekündigt haben, dann gibt es so verschiedene Lösungen pro Bundesland“, sagt Pilz. Sie kritisiert, dass sich die Bundesländer bei dem Treffen der Soziallandesräte im Frühjahr nicht auf die Wiedereinführung geeinigt haben.

Auch der Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) übt Kritik. „Wir haben eine ganze Reihe von Beschwerden, wo sich zurecht Betroffene darüber aufregen, dass es diese unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern gibt. Der Appell der Volksanwaltschaft geht dahin, dass sich endlich die Länder verständigen beziehungsweise auch der Bund einschreitet und es hier einheitliche Lösungen gibt“, so Kräuter.

Barrieren zwischen den Bundesländern

Seit eine Vereinbarung zwischen den Bundesländern über den „Kostenersatz“ gekündigt wurde, sind Bundesländergrenzen bei Pflegeplätzen oft unüberwindbar.

Pilz: „Das ist mir jedenfalls zu wenig“

Frau Böhler hat vor kurzen einen Anruf aus der steirischen Landesregierung bekommen. „Ich wurde angerufen vom Büro des zuständigen Landesrates, der mich auf diese Sache angesprochen hat. Er wollte von mir wissen, wo ich meine Mutter in Wien gerne untergebracht hätte. Ich habe ihm die Adressen per Mail zukommen lassen. das ist mein letzter Stand“, so Böhler.

„Offensichtlich möchte man keine grundsätzliche Lösung, sondern man versucht halt - wollen wir nicht glauben wegen der Fernsehsendung - eine Einzellösung für die Mutter von der Frau Böhler zu finden. Das ist mir jedenfalls zu wenig“, so Pilz. Es sei ein grundsätzliches Problem.

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