Etappenerfolg für Taxler gegen Uber

Der Streit der Wiener Taxler gegen den Fahrdienstanbieter Uber geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt wurde, bestätigt.

Das US-Unternehmen kann gegen diese Entscheidung nur noch den Obersten Gerichtshof (OGH) anrufen. (GZ. 3 R 32/18z). „Dies ist nunmehr schon die dritte Entscheidung des OLG Wien, die darlegt, dass das Verhalten von Uber und den angeschlossenen Mietwagen rechtswidrig ist“, hieß es am Montag von den Anwälten der Funkzentrale Taxi 40100, die Uber vor Gericht gebracht hat. Ende April hatte das US-Unternehmen den Fahrdienst in Wien aber wieder aufgenommen - mehr dazu in Uber nimmt Betrieb in Wien wieder auf.

Taxi-Kundgebung auf der Reichsbrücke

APA/EXPA/Michael Gruber

Taxler protestieren immer wieder gegen das US-Unternehmen

Uber kann sich noch an OGH wenden

„Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die Einstweilige Verfügung bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben“, so die Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH. Entscheidungen gibt es dazu noch keine, jedoch habe der OGH vergangene Woche festgestellt, dass diese von österreichischen Gerichten gefällt werden müssten.

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