Haftstrafen für Lockvogel und Komplizen

Zwei Angeklagte sind am Wiener Landesgericht wegen schweren Raubes und Freiheitsentziehung verurteilt worden. Sie sollen zwei Männer in eine Wohnung gelockt, verprügelt und ausgeraubt haben.

Eine 25-jährige Frau wurde unter anderem wegen schweren Raubes, schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung zu drei Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Der bereits vorbestrafte Komplize fasste sieben Jahre unbedingt aus. Beide Beschuldigten nahmen ihr Urteil an. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil aber noch nicht rechtskräftig. Der dritte Angeklagte, der auch bei dem ersten Prozesstermin nicht erschienen war, war von der Polizei nicht in seiner Wohnung auffindbar gewesen.

Komplizen warteten in Wohnung auf Opfer

Die beiden Angeklagten hatten die Taten bereits grundsätzlich gestanden, wobei sie aber jeweils den anderen als Haupttäter sahen. Die 25-Jährige leugnete zudem auch ihre Beteiligung an dem schweren Raub. Unbestritten war aber der Tathergang: Die beiden späteren Opfer wollten die 25-Jährige am 30. Mai 2017 in Ottakring für einen gemeinsamen Abend treffen und holten sie mit dem Auto. Die attraktive Frau dürfte aber ganz andere Pläne verfolgt haben: Weil einer der beiden Männer ein Auto fuhr - das allerdings gar nicht ihm gehörte -, ging sie gemeinsam mit ihren zwei Komplizen wohl davon aus, dass bei ihm etwas zu holen sei.

Im Auto gab sie an, etwas vergessen zu haben und ließ sich nach Hause bringen. Dort warteten die beiden Komplizen. In der Wohnung wurde es dann laut der Aussage eines Opfers „extrem Guantanamo Bay“. Die beiden Männer wurden immer wieder mit den Worten „Willst du mich fighten“ mit Ohrfeigen traktiert und mit einem Messer bedroht. Selbst als sie Bargeld und Handys bereits übergeben hatten, setzte es noch Prügel.

Opfer über Nacht festgehalten

Ein Opfer durfte unter massiven Drohungen, nicht die Polizei zu alarmieren, nach einiger Zeit gehen. Das andere, ein 25-Jähriger Mann, wurde noch die ganze Nacht hindurch festgehalten. Erst als alle Beteiligten am nächsten Morgen das Handy des 25-Jährigen zu Geld machen wollten, gelang diesem die Flucht in eine Bank. Das brachte ihn zunächst aber noch weiter in die Bredouille. Die junge Frau hatte ihn nämlich zuvor zu einer Videoaufnahme gezwungen, in der er zugab, sie vergewaltigt zu haben.

Beim ersten Prozesstermin schoben die Angeklagten einander die Schuld zu, waren aber grundsätzlich geständig. Wegen dieses Geständnisses und der akuten Drogensucht zum Tatzeitpunkt des Mannes bat die Verteidigung um ein mildes Urteil. Bei einem Strafrahmen von bis zu 20 Jahren nahm der mehrfach Vorbestrafte die sieben Jahre dann auch an. Bei der 25-Jährigen wurden ihr bisheriger tadelloser Lebenswandel und ihr Teilgeständnis als Milderungsgrund gesehen. Auch sie nahm nach Rücksprache mit ihrem Anwalt das Urteil an.