Weitere Uber-Niederlage vor Handelsgericht

Wieder eine gerichtliche Niederlage in Wien für den US-Fahrdienstleister Uber: Die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung, die Uber gegen die Taxi-40100-Gruppe beim Handelsgericht beantragt hat, wurde abgelehnt.

Das Handelsgericht Wien gehe weiterhin davon aus, dass das von Uber betriebene System rechtswidrige Fahrten vermittle, so die Rechtsanwaltskanzlei Vavrovsky Heine Marth am Montag. Der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung (EV) zielte darauf ab, der Taxi-40100-Gruppe zu verbieten, Beweise gegen Uber zu sammeln. Uber war es im Frühjahr untersagt worden, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen.

„Uber vermittelt weiter illegale Fahrten“

Erst vor wenigen Wochen wurde diese Entscheidung auch vom Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigt. Aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stehe auch fest, dass Uber für Verstöße gegen diese EV in Österreich einstehen muss, so die Rechtsanwaltskanzlei.

Taxi-Kundgebung auf der Reichsbrücke

APA/EXPA/Michael Gruber

Taxler protestieren in Wien immer wieder gegen das US-Unternehmen

„Mit der aktuellen Entscheidung spricht das Gericht abermals deutlich aus, dass Uber weiterhin nicht darlegen kann, dass das angebotene Vermittlungssystem rechtskonform funktioniert - ganz im Gegenteil: Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass Uber weiterhin illegale Fahrten vermittelt“, so Kanzleipartner Partner Dieter Heine. Ende April hatte das US-Unternehmen den Fahrdienst in Wien aber wieder aufgenommen - mehr dazu in Etappenerfolg für Taxler gegen Uber.

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