20.000 Euro Strafe für Uber in Wien

Der Fahrtenvermittler Uber soll eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen. Der Geldstrafe liegt ein Rechtsstreit zwischen der Wiener Funkzentrale Taxi 40100 und dem US-Unternehmen zugrunde.

Weil Uber sich nicht an die Auflagen der über das Unternehmen verhängten einstweiligen Verfügung hält, habe das Exekutionsgericht für die Innere Stadt Wien nun eine erste Strafe verhängt, teilte die Funkzentrale Taxi 40100 mit. Ende April hatte Taxi 40100 am Wiener Handelsgericht die einstweilige Verfügung erwirkt. Uber stellte seine Dienste in Wien daraufhin vorübergehend ein. Zwei Tage später war Uber - nach einer Systemumstellung, wie das Unternehmen betonte - wieder verfügbar.

Der Anwalt von Taxi 40100, Dieter Heine, erklärte am Dienstagabend in einer Aussendung: „Uber, das vor Gericht abermals behauptet hat, es würde rechtskonforme Fahrten vermitteln, scheiterte auch diesmal damit. Uber muss für die ersten Verstöße 20.000 Euro Strafe zahlen.“ Uber ließ am Dienstag wissen, dass es sich bei der Geldstrafe nicht um ein Urteil handle, sondern lediglich um eine Exekutionsbewilligung. Wie es zur APA hieß, sei die Einstellung des Betriebs in Wien derzeit kein Thema.

Uber könnten weitere Strafen drohen

Eine Uber-Sprecherin erklärte: „Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen.“ Uber glaube daran, eine vielversprechende Zukunft in Österreich zu haben.

Uber könnten aber weitere Strafen drohen: „Wir haben bislang bereits sechs Anträge mit nachgewiesenen 170 Verstößen an das Gericht weitergeleitet“, so Anwalt Heine. Uber habe sich „einfach über die geltenden Gesetze unseres Landes hinweggesetzt und sie ignoriert“.

Streit um Rückkehr an Betriebsstätte

Die Taxizentrale 40100 hatte bei ihrer Klage gegen Uber die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite. Uber vertritt allerdings den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssten, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist.

Die Taxibranche versucht schon länger, Uber mit Hilfe von Rechtsmitteln einen Riegel vorzuschieben, und erwirkte in der Vergangenheit schon einzelne Etappensiege. Im April hatten rund 1.000 Taxifahrer gegen die Konkurrenz durch Fahrdienstanbieter wie Uber und Taxify protestiert.

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