Doppelstaatsbürgerschaften: Urteile in Wien
„Das Gericht hat die Rechtsansicht der Behörde bestätigt. Diese drei Personen haben somit die österreichische Staatsbürgerschaft rückwirkend verloren“, erklärte Werner Sedlak, Leiter der zuständigen MA 35, am Mittwochvormittag der APA.
In Wien gibt es nun die ersten drei Urteile in Sachen österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürgerschaften.
Betroffene legten Beschwerde ein
Die Betroffenen hatten zuvor gegen die Entscheidung der MA 35 Beschwerde eingelegt, konnten den Verlust der Staatsbürgerschaft aber vor Gericht nicht abwenden - mehr dazu in Doppelstaatsbürgerschaft: Zähe Prüfung
APA/Georg Hochmuth
Sie können nun im Zuge einer außerordentlichen Revision noch den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Gegen einen vierten Bescheid der Wiener Behörde war keine Beschwerde eingelegt worden. In Wien sind derzeit 18.000 Verfahren in Bearbeitung. Jeder Einzelfall werde geprüft, so Sedlak. Auf Basis der jetzigen Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichts könne man nun zügig weiterarbeiten.