18 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Ein 50-jähriger Mann ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Er soll versucht haben, jene Frau zu töten, die er 2014 bereits vergewaltigt hatte.

Der 50-Jährige soll im vergangenen Herbst nach Verbüßung der Haftstrafe wegen Vergewaltigung in der Brigittenau mit einem Messer auf seine Ex-Geliebte losgegangen sein. Am Dienstag stand der Mann wegen versuchten Mordes vor Gericht, und die Geschworenen sprachen ihn der Anklage entsprechend schuldig. Er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Rumäne erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Beteuerte Unschuld

Während des Prozesses hatte er noch seine Unschuld beteuert: „Wie kann ich jemand umbringen? Ich habe nicht einmal ein Tier geschlachtet in meinem Leben“, meinte der Angeklagte. Er verwies auf seine triste Kindheit, habe niemals eine kriminelle Absicht gehabt. Der Anwalt des Angeklagten bescheinigte seinem Mandanten zwar einen „irregeleiteten Drang“, weiter mit der Frau zusammen sein zu wollen, wies aber den Vorwurf des Mordversuchs zurück: „Sie wurde nicht geschnitten, nicht berührt, gar nichts.“

Füße Polizisten und Opfer

ORF

Prozess am Straflandesgericht Wien

Im September 2014 hatte der Rumäne die Ehefrau seines Chefs, mit der er angeblich eine kurzzeitige außereheliche Affäre hatte, vergewaltigt. Sie zeigte ihn an, er wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Aus der Haft schrieb er der Frau rund 20 Briefe. Er schrieb einerseits von einer gemeinsamen Zukunft, drohte aber andererseits: „Wenn das Schicksal will, dass Blut fließen soll, dann soll es fließen.“ Anfang Juni 2016 wurde er unter der Zusicherung, dass er Österreich verlassen und nie mehr betreten wird, vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.

Angeklagter schenkte Rosen und drohte mit Pistole

Doch schon vier Wochen später soll er sich wieder in Wien an die Fersen der ebenfalls aus Rumänien stammenden Frau geheftet haben. Seine Ex-Geliebte hätte ihn zur Rückkehr ermutigt, indem sie den Fortbestand ihrer Liebe betonte. Die Frau selbst sprach hingegen von einem reinen Fantasiegebilde. Der Mann habe sie seit der Haftentlassung verfolgt, nach einer Übersiedlung ihre neue Adresse ausgeforscht, soll sogar versucht haben, in die Wohnung einzudringen.

Mordversuch in Millennium City: 18 Jahre Haft

Weil er seine Ex-Freundin mit einem Messer erstechen wollte, ist ein 50-jähriger Rumäne nicht rechtskräftig zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.

Mitte November schenkte er der Frau in der Millennium City einen Strauß Rosen, zeigte ihr gleichzeitig auch eine Gaspistole. Ende November soll er die Frau einen ganzen Tag verfolgt haben, bevor er sich wieder in der Millennium City in einem Lokal plötzlich an den Tisch der Frau setzte. Laut Anklage zückte er ein Klappmesser und fragte: „Wie willst du sterben? Jetzt oder später?“ Als die Frau gehen wollte, stellte er sich ihr in den Weg und soll mit dem Messer Stichbewegungen in ihre Richtung gemacht haben.

Die 49-Jährige konnte ausweichen. Ein zufällig am Nebentisch sitzender Justizwachebeamter griff ein und konnte dem Mann das Messer entwenden. Es sei nicht schwierig gewesen, ihn zu entwaffnen, bemerkte dazu der Angeklagte: „Meine Hand war weich.“ Er habe nämlich nicht die Frau, sondern sich selbst umbringen wollen: „Wie kann ich eine Frau töten, mit der ich vier Jahre zusammen war und eine schöne Zeit hatte?“

Beamter widerspricht Version des Angeklagten

Der Justizwachebeamte bewertete vor Gericht die Situation anders als der Angeklagte. Der Mann habe keine Selbsttötungsabsicht erkennen lassen, sei immer lauter und aggressiver geworden. Schließlich habe die Frau „Bitte helfen Sie mir“ geschrien. Der Mann habe ein Messer aus der Hosentasche gezogen und es in Schulterhöhe ausgestreckt „zu ihrem Körper“ geführt, sagte der Zeuge. Die Frau habe sich zur Seite geworfen und den zwischen ihnen stehenden Tisch in seine Richtung geschoben.

„Wäre der Tisch nicht da gewesen, wäre er auf dem Opfer drauf gewesen“, gab der Justizwachebeamte seinen Eindruck wieder. Er überwältigte gemeinsam mit einem Securitymitarbeiter den Angreifer und übergab ihn der Polizei. Beide Männer sagten aus, der Angreifer habe „beeinträchtigt“ gewirkt. Die Frau war in der Zwischenzeit geflohen.

Vermutlich eine „abhängige Beziehung“

Ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der 50-Jährige eine Persönlichkeitsstörung aufweist. Er sei emotional instabil, aufbrausend, narzisstisch und neige zu Depressionen. Auch soll er Selbst- und Fremdtötungsfantasien gehabt haben.

Eine höhergradige Abnormität ist laut der psychiatrischen Gutachterin Sigrun Rossmanith jedoch nicht gegeben. Sie betonte, dass vermutlich eine abhängige Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Geliebten vorliege. Es sei unklar, wer von beiden nicht voneinander lassen könne.

Zwei, drei Besuche im Gefängnis

Darauf wollte der Anwalt des Angeklagten näher eingehen. Er wollte mit Besuchslisten aus dem Gefängnis belegen, wie oft die Frau seinen Mandanten besucht hatte. Der Beweisantrag wurde abgewiesen. Die Frau selbst bestätigte die Affäre mit dem Angeklagten, der am Anfang sehr nett gewesen wäre. Sie hatte ihn zwei- bis dreimal im Gefängnis besucht.

Grund dafür seien seine Briefe gewesen. „In all diesen Briefen steht, dass er mich liebt und dass er sich an mir rächen will“, verriet die 49-Jährige dem Gericht. Mit den Haftbesuchen habe sie sich erhofft, keine weiteren Briefe mehr zu erhalten.