Doppelstaatsbürger: Kampf gegen Urteil

Drei Urteile wegen angeblicher österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürgerschaften gibt es in Wien. Der Rechtsanwalt eines Betroffenen erklärt in „Wien heute“, weiter gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

Was seine Mandanten derzeit durchmachen, erzählt der Rechtsanwalt Kazim Yilmaz am Beispiel eines 65-jährigen österreichischen Staatsbürgers mit türkischen Wurzeln, der seit 40 Jahren voll integriert in Wien lebe: „Seine Kinder sind hier aufgewachsen, geboren, studieren. Und diesem Menschen will man hier die Existenz unter den Füßen wegziehen“, sagt er im „Wien heute“-Interview.

Aberkennung Staatsbürgerschaft

ORF

Drei Urteile gibt es momentan

Anwalt: Kein Nachweis möglich

„Das Gericht hat die Rechtsansicht der Behörde bestätigt. Diese drei Personen haben somit die österreichische Staatsbürgerschaft rückwirkend verloren“, erklärte Werner Sedlak, Leiter der zuständigen MA 35, Anfang August. Der Behördenentscheidung liegt eine der FPÖ zugespielte Liste zugrunde, die angeblich Daten aus der türkischen Wählerevidenz enthält. 18.000 Verfahren laufen derzeit in Wien - mehr dazu in Doppelstaatsbürgerschaften: Urteile in Wien.

Die Beschuldigten hätten einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister einholen müssen, um nachzuweisen, dass sie nicht türkische Staatsbürger sind. Das sei für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft aber gar nicht möglich, betont der Anwalt. Ein Mandant sei sogar in die Türkei geflogen, wo man ihn allerdings ebenfalls abgewiesen hätte.

Anwalt Kazim Yilmaz

ORF

Yilmaz vertritt einen der drei Betroffenen

Notfalls bis Europäischen Gerichtshof

Für die Betroffenen hätte eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft weitreichende Folgen. Im Innenministerium ist man laut „Standard“ der Ansicht, dass unbescholtene Personen in Österreich bleiben dürften. AMS-Chef Johannes Kopf denkt außerdem, dass sie auch ihren Job behalten dürften, was auf dem Assoziierungsabkommen mit der Türkei beruht. Die FPÖ will dieses Abkommen nun offenbar überdenken. Sicher dürfte sein, dass etwaige Kaufverträge rückabgewickelt werden.

Yilmaz’ Mandant will auf jeden Fall weiterkämpfen: „Mein Mandant wird den Rechtsweg bestreiten, wir werden auf jeden Fall auch ein Rechtsmittel einlegen, das haben wir zuletzt telefonisch so besprochen, weil hier keine Beweise vorliegen.“ Angesichts der gravierenden Konsequenzen für die Betroffenen werde man alle Rechtsmittel ausschöpfen, sagt Yilmaz - beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, notfalls sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Links: