Polizisten sollen Obdachlose misshandelt haben

Zwei Polizisten sollen im Februar in der Donaustadt eine Frau in einer Notunterkunft misshandelt bzw. dabei zugesehen haben. Eine Mitarbeiterin der Volkshilfe zeigte die Männer an. Die Polizisten wurden vorübergehend suspendiert.

Sie befinden sich aber mittlerweile wieder im Dienst. Publik wurde der Fall nun durch eine parlamentarische Anfrage an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) durch NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper. Passiert soll die Tat in den frühen Morgenstunden des 22. Februar sein.

Videomaterial nach Einsatz kontrolliert

Wie die Mitarbeiterin der Volkshilfe der Tageszeitung „Kurier“ (Onlineausgabe) schilderte, habe sie wegen einer alkoholisierten Obdachlosen die Polizei verständigt. In weiterer Folge soll einer der Beamten die Frau mit einem Kleidungsstück geschlagen haben - im Beisein der Betreuerin. Während ihrer Abwesenheit soll der Polizist die Obdachlose zudem ins Gesicht geschlagen haben.

Die Mitarbeiterin entdeckte diesen Übergriff erst, als sie das Videomaterial nach dem Einsatz kontrollierte, sagte sie dem „Kurier“. Die beiden Beamten wurden am 23. Februar vorläufig suspendiert. Das Referat „Besondere Ermittlungen“ der Landespolizeidirektion nahm Ermittlungen auf. Gegen jenen Beamten, der bei den Übergriffen zugesehen haben soll, wurde gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nur Zeugin einvernommen

Gegen den zweiten Beamten wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft am 23. Februar, also einen Tag später, eingestellt. Es habe zwar den Anfangsverdacht der Körperverletzung gegeben, allerdings habe sich dieser Tatbestand nicht erfüllt, sagte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zu diesem Schluss sei man nach „mehrmaliger Durchsicht des Videos“ gekommen. Darauf sei zu sehen, wie der Beamte der Frau zunächst mit einem Kleidungsstück gegen den Körper schlage und ihr später einen „leichten Schlag auf den Hinterkopf“ versetze, so die Behördensprecherin.

Wie aus der Anfragebeantwortung des Innenministeriums hervorgeht, wurden die Beamten selbst nicht vernommen. Zuvor habe man nämlich das „mutmaßliche Misshandlungsopfer“ befragen wollen, dessen Aufenthalt „war und ist“ jedoch unbekannt. Einvernommen wurde somit lediglich die Mitarbeiterin der Volkshilfe.

Verfahren rechtskräftig abgeschlossen

Am 26. Februar wurde gegen beide Beamte Disziplinaranzeige erstattet. Am 20. März wurde gegen den Beamten, der die Übergriffe verübt haben soll, die vorläufige Suspendierung bestätigt und das Disziplinarverfahren eingeleitet. Im Fall des zweiten Beamten wurde am 23. März die Suspendierung aufgehoben, am 4. April jedoch ebenfalls ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Eine mündliche Verhandlung fand am 21. Juni statt, dabei wurde die noch bestehende Suspendierung aufgehoben und das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, geht aus der Anfragebeantwortung hervor.

Polizisten mussten Strafe zahlen

Gegen beide involvierte Beamte lagen bereits je zwei „nahezu 20 bzw. mehr als 20 Jahre zurückliegende Misshandlungsvorwürfe vor“. Diese wurden von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt, heißt es in der Anfragebeantwortung.

Beide Beamte mussten Strafe zahlen. „Einer hat eine Geldbuße bekommen, der andere eine Geldstrafe als Disziplinarstrafe“, sagte Christoph Pölzl, Sprecher des Innenministeriums am Montag. „Wer was bekommen hat, kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden“, so der Sprecher. Eine Geldbuße bedeutet eine Strafzahlung bis zu einem halben Monatsbezug, eine Geldstrafe von einem bis fünf Monatsbezügen.

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