Kinderbetreuung: Wien ortet Unklarheiten

Wien pocht auf Gespräche über das vergangene Woche von der Bundesregierung präsentierte Kinderbetreuungspaket. Nach wie vor würden „wesentliche Erläuterungen und inhaltliche Details“ fehlen, etwa beim Kopftuchverbot.

In der Stellungnahme an das Familien- und das Bildungsministerium, die der APA vorliegt, wird angemerkt, dass bei „annähernd gleichbleibenden Budgetmitteln keine Qualitätsverbesserung zu erzielen sein wird“. In Bezug auf das Kopftuchverbot erneuert Wien seine Bedenken, dass dieses verfassungswidrig sei.

Fällt Kippa auch unter Kopftuchverbot?

Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Formulierung „Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen“ nach wie vor nicht konkretisiert sei. Unter diese Definition falle zum Beispiel auch die Kippa. Auch wie der Wertekatalog aussehen solle, sei nicht klar.

Junge Kinder mit Kippa

APA/dpa/Daniel Bockwoldt

Unklar sei, ob die Kippa auch unter das Kopftuchverbot fallen würde

18.000 Briefe für 18.000 Kinder

Wien stößt sich auch am zusätzlichen Verwaltungsaufwand, den die neue Bund-Länder-Vereinbarung bedeuten würde. Laut dieser haben die Länder bis zum 1. April die Erziehungsberechtigten jener Kinder, die im September besuchspflichtig werden, über diese Pflicht schriftlich zu informieren.

Die im Entwurf beschriebene Vorgangsweise würde in Wien 18.000 Kinder und somit 18.000 Briefe betreffen, heißt es in der Stellungnahme. Rund 98 Prozent der Kinder würden aber sowieso schon einen Kindergarten besuchen. „Das bedeutet für Wien unnötige Zusatzkosten und -aufwände bei gleichzeitiger Stagnation der Mittel“, wird kritisiert.

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