Üble Nachrede: Prozess gegen Maurer vertagt

Der Prozess wegen übler Nachrede gegen Sigrid Maurer, ehemalige NR-Abgeordnete der Grünen, ist vertagt worden. Der Unternehmer, der Maurer sexistische Nachrichten geschrieben haben soll, wurde vom Richter mehrmals ermahnt.

Maurer bekannte sich am Dienstag, dem ersten Verhandlungstag, wegen über Nachrede und Kreditschädigung nicht schuldig. Maurer wurde von einem Lokalbesitzer privat geklagt, weil sie ihn beschuldigt hatte, ihr obszöne Nachrichten geschrieben zu haben. Der Lokalbesitzer wies im Prozess die Vorwürfe zurück und bestritt, Verfasser der Nachrichten gewesen zu sein. Wegen Aussagen zu einem Posting und zur finanziellen Situation des Unternehmers erinnerte Richter Stefan Apostol den Mann mehrmals an die Wahrheitspflicht.

Sigrid Maurer und Anwältin Maria Windhager

APA/Hans Punz

Sigrid Maurer mit Anwältin Maria Windhager vor Beginn des Prozesses

Maurer: „Keine andere Möglichkeit“

Maurer, die in der Nähe des Geschäfts wohnt, muss an dem Lokal oft vorbei, um in die Arbeit zu gehen - so auch am 29. Mai. Laut ihrer Anwältin Maria Windhager würden dort auf dem sehr engen Gehsteig immer wieder Männer stehen, an denen sie vorbei müsse. Die ehemalige Politikerin sei dort begafft, blöd angeschaut und angeredet worden. „Sie sagten: ‚He, da drinnen wird grad‘ ein Pool gebaut’“, sagte Maurer bei ihrer Befragung durch Richter Stefan Apostol. Auf die Antwort: „Was geht mich das an?“, meinte einer der Männer laut Maurer: „Ja, dann kannst du dort schwimmen im Bikini.“

Als sie am 29. Mai im Büro ankam, sah Maurer zwei obszöne Nachrichten, die über den Messenger-Dienst des Facebook-Accounts des Biergeschäfts abgeschickt worden waren. Darin stand eingangs: „Hallo, du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen und hast meinen Schwanz angeguckt als wolltest du ihn essen.“ Nach zwölf Minuten eine weitere Nachricht, in der Maurer als „dreckige kleine Bitch“ bezeichnet wurde.

„Ich wollte mir das nicht gefallen lassen“, sagte die Angeklagte. Nachdem sie in Absprache mit befreundeten Juristen zu dem Schluss gekommen war, dass diese Nachrichten für den Verfasser sonst keine Konsequenzen bedeuten würden, machte sie die Meldungen und die Identität des Absenders am 30. Mai über Facebook und Twitter öffentlich. „Ich hatte keine andere Möglichkeit, mich zu wehren.“ Auf die Frage des Richters, ob sie das bereue, meinte Maurer: „Nein, wir leben im Jahr 2018.“

Gleiche Fehler bei Postings

Ihre Mandantin sei eine engagierte Feministin, die heikle Themen anspreche. In dieser Eigenschaft habe sie diesen mutigen Schritt gewagt und habe die Nachricht veröffentlicht, betonte Windhager. Der Prozess nun sei ein „einzigartiger Fall von Täter-Opfer-Umkehr“. Die Ex-Grüne ist „zu 100 Prozent“ davon überzeugt, dass es sich bei dem Unternehmer um den Verfasser der Nachrichten handelt. Denn die Werbepostings auf seiner Facebook-Seite, die obszönen Nachrichten sowie das daraufhin verfasste Posting, worin sich der 40-Jährige von den sexistischen Inhalten distanzierte, haben die gleichen Interpunktionsfehler aufgewiesen.

Richter weist auf Wahrheitspflicht hin

Der Lokalbesitzer, der sich dem Verfahren mit 20.000 Euro anschloss und nun von Andreas Reichenbach vertreten wurde, beteuerte vor Gericht, diese Nachrichten nicht verfasst zu haben. „Ich hab’s nicht geschrieben“, er habe Maurer nicht einmal gekannt, weder von ihrer politischen Karriere noch durch das Vorbeigehen an seinem Geschäft. Er sagte, dass auch Kunden theoretisch seinen Computer, der sich auf einem Pult befand, nutzen hätten können.

Im Prozess berichtete er am Dienstag auch von einem „älteren Herren mit schütterem Haar“, der Kunden bedient habe, wie ihm eine Frau berichtete. Er würde bis zu 15-mal am Tag sein Geschäft verlassen, um etwa ins Lager oder zum nahe gelegenen Supermarkt zu gehen. „Was hat der Mann dort gemacht?“, fragte Richter Apostol. „Das frag’ ich mich auch.“ Der Richter: „Dann müsste der ominöse Glatzkopf zwölf Minuten in dem Geschäft gewesen sein.“ Denn das sei die Zeitspanne zwischen den beiden Nachrichten.

Auch auf die fehlerhafte Interpunktion in den Postings und Nachrichten wurde der 40-Jährige angesprochen. „Was haben Sie in Deutsch gehabt? Wo haben Sie Interpunktion gelernt?“, fragte Apostol. „Was ist das?“, wollte der Lokalinhaber wissen. „Das ist das, was Sie nicht können“, meinte der Richter. Apostol machte den 40-Jährigen darauf aufmerksam, dass er unter Wahrheitspflicht stehe, und wenn es zu weit geht, „könnte ich Sie heute direkt verhaften“. Für falsche Beweisaussage würden dem Mann bis zu drei Jahre Haft drohen.

Nachweis für Erwerbsminderung verlangt

Der Richter verlangte von dem Privatankläger, die Abrechnungen des Umsatzes in seinem Geschäft aus den Monaten nach dem Vorfall herbeizuschaffen, um zu beweisen, dass er eine Erwerbsminderung erlitten hatte, die die verlangten 20.000 Euro rechtfertigen würden. „Wenn Sie 20.000 Euro angeben und das nicht stimmt, kommt man auch ganz schnell in die Straffälligkeit“, meinte Apostol. Der Unternehmer gab an, dass er expandieren habe wollen, aber im Sommer zwei Franchisepartner abgesprungen seien.

Der Privatankläger muss bis zum nächsten Verhandlungstag einen Einzelgesprächsnachweis des Handys seiner Lebensgefährtin vorweisen, um zu beweisen, dass er zum Zeitpunkt, als die obszönen Nachrichten verschickt wurden, gerade telefonierte. Der Unternehmer muss auch den Bankomatkassenauszug des Geschäfts dem Gericht zur Ansicht bringen, um die prolongierte Erwerbsminderung zu beweisen. Der nächste Verhandlungstag wurde für 9. Oktober angesetzt, dann sollen auch noch weitere Zeugen einvernommen werden.

red, wien.ORF.at/APA

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