Angeblicher Mordauftrag: Freispruch

Ein 69-jähriger Wiener ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen in Wien vom Vorwurf freigesprochen worden, einen vermeintlichen Killer auf seine Ex-Frau angesetzt zu haben. Er war 19-fach vorbestraft und wurde nun enthaftet.

Die Abstimmung der acht Geschworenen fiel in dem Prozess um versuchte Bestimmung zum Mord mit 4:4 mit dem knappest möglichen Stimmenverhältnis zugunsten des Vorbestraften aus. Dieser bedankte sich freudestrahlend.

Urteilsbegründung im eigentlichen Sinne gab es - dem Gesetz entsprechend - keine. Eine solche ist in Schwurgerichtsverfahren nicht vorgesehen. Der Vorsitzende verwies lapidar auf den Wahrspruch der Geschworenen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Versuchte Anstiftung zum Mord: Freispruch

Ein Wiener ist am Landesgericht für Strafsachen vom Vorwurf freigesprochen worden, einen Killer auf seine Ex-Frau angesetzt zu haben.

Vorwurf: Killerauftrag um 10.000 Euro

Die Staatsanwaltschaft warf dem mehrfach vorbestraften Mann vor, dieser habe um 10.000 Euro seine Ex-Frau „wegräumen“ lassen wollen, weil diese schuld daran sei, dass seine Tochter keinen Kontakt mehr zu ihm wolle. Über einen pensionierten Polizisten soll der damals 68-Jährige einen vermeintlichen Killer aufgetrieben haben, der sich allerdings als verdeckter Ermittler der Polizei herausstellte und den Verdächtigen aus dem Verkehr zog.

Angeklagter leugnete mörderische Pläne

Der Angeklagte leugnete den Tötungsvorsatz und die ihm zugeschriebenen mörderischen Pläne. Dessen ungeachtet wurde er in der ersten Verhandlung von den Geschworenen mit 7:1 Stimmen im Sinne der Anklage schuldig erkannt. Das akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. Sie ebneten den Weg für eine Neudurchführung des Verfahrens, der Angeklagte wurde sogar enthaftet. „A bissl a Glück hob i a no i Leb’n“, sagte damals der 68-Jährige - mehr dazu in Prozess um Mordauftrag muss wiederholt werden.

Seit Mitte Juni in U-Haft

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab allerdings einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung Folge. Das OLG schloss sich der Anklagebehörde an, dass weiter von dringendem Tatverdacht auszugehen sei. Der 68-Jährige musste Mitte Juni wieder eine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt beziehen, in der er seither durchgehend in U-Haft saß - mehr dazu in Mordauftrag: Mann wieder in U-Haft.

red, wien.ORF.at/APA