Aufsehen um Hassposter-Urteil

Drei Monate unbedingte Haft – das hat eine 48-Jährige für rassistische Hasspostings gegen das Wiener Neujahrsbaby ausgefasst. Laut Experten eine „ungewöhnliche Strafe“. Die Angeklagte war laut Gericht bereits vorbestraft.

Für Hasspostings ins Gefängnis, das ist trotz der Gesetzesverschärfung vor zwei Jahren, eher ungewöhnlich. Diese Meinung vertritt Dieter Schindlauer von der Beratungsstelle gegen Hass im Netz im Ö1-Mittagsjournal: „Wenn man unbescholten ist, geht man im Normalfall dafür nicht unbedingt ins Gefängnis“.

Kind und Eltern rassistisch beleidigt

Ein Sonderfall ist der einer 48-jährigen Niederösterreicherin, die sich mit Hasspostings auf Facebook gegen das Wiener Neujahrsbaby 2018 gerichtet hatte. Anfang des Jahres beleidigte sie das Kind und seine Eltern im Internet rassistisch, unter anderem weil die Mutter ein Kopftuch trug - mehr dazu in Hassposts gegen Neujahrsbaby: Juristen prüfen.

Dies brachte ihr am Donnerstag eine Strafe von drei Monaten unbedingte Haft wegen Verhetzung ein - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - mehr dazu in Postings gegen Wiener Neujahrsbaby: Haft. Mitausschlaggebend in diesem Fall war auch: die Niederösterreicherin ist laut Gericht fünfmal wegen anderer, nicht einschlägiger Delikte vorbestraft und in diesem Fall völlig uneinsichtig.

Auch wenn jemand keine juristische Vorgeschichte hat und viele dieser Verfahren mit Geld oder bedingten Haftstrafen enden, sei dies eine Warnung an alle, die im Internet Hass un Hetze betreiben, sagt Schindlauer: „Wir haben einen weitgehenden Schutz der Meinungsfreiheit, man kann Kritik üben und sich gegen alles wenden, aber wer die Grenze zur Verhetzung überschreitet, wird auch gefunden und wird verurteilt. Das Internet ist kein anonymer Raum und kein rechtsfreier Raum.“

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