Parksheriff niedergeschlagen: Zwölf Monate Haft

Weil er wegen eines Strafzettels ausgerastet und mit seinen Fäusten auf einen Parksherriff losgegangen war, ist ein 43-Jähriger am Montag am Landesgericht zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden - bedingt auf drei Jahre.

Nach einem Kundenbesuch am Alsergrund hatte der Selbstständige am Vormittag des 12. Aprils zwei Beamte gesehen, die gerade dabei waren, sein Auto zu überprüfen. „Meister, ich hab das schon gecheckt“, rief er den Organen der Parkraumüberwachung zu. Doch damit war die Sache nicht erledigt, da es verboten ist, zweimal hintereinander die kostenlosen 15-Minuten-Scheine zu buchen. Die Folge war ein Strafzettel.

Zwei Versionen der Ereignisse

Vom folgenden Geschehen gab es zwei Versionen. Laut dem Angeklagten, er ist wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung vorbestraft, hätten ihn die Beamten herablassend behandelt, ausgelacht und schließlich wegen seiner blond gefärbten Haare homophob beleidigt. „Ich hab glaubt, i pack des net.“

Als er durch „Antippen“ eine Entschuldigung fordern wollte, habe er einen Faustschlag kassiert, sei von einem Kontrahenten in den Schwitzkasten genommen und vom anderen an den Füßen fixiert worden. „Ich hab mich gewunden wie ein Krokodil oder wie eine Schlange, um mich zu befreien.“ Er nahm von der Auseinandersetzung ein blaues Auge mit nach Hause.

„Des is dei letzter Tag bei der Gemeinde“

Ganz anders die Schilderung der Parksheriffs: Als man ihm die Sachlage mit den 15-Minuten-Scheinen erklärt habe, seien sie wüst beschimpft worden. Ein Beamter habe sich daraufhin ebenfalls eine Bemerkung nicht verkneifen können. „Okay, das reicht jetzt“, habe der Angeklagte gesagt und sei sofort auf den 29-Jährigen losgegangen. Dieser habe sechs bis acht Schläge in Gesicht und Nacken kassiert, bis er sich losreißen konnte. Bei einer „Abwehrbewegung“ des Beamten sei der 43-Jährige selbst zu Boden gegangen. „Des is dei letzter Tag bei der Gemeinde, Du Arschloch“, soll der Tobende gemeint haben und auch noch das Lesegerät der Parksheriffs durch einen Wurf gegen die Hausmauer demoliert haben.

Ein Zeuge, der die Version des Angeklagten mitbekommen haben will, sorgte bei Richter Marc Farkas für Kopfschütteln. Dieser hätte zwar alles gesehen, sich vor allem über den angeblichen Faustschlag des Parksheriffs gegen den Angeklagten aufgeregt, aber danach den Ort des Geschehens verlassen.

Zeuge laut Richter unglaubwürdig

Gemeldet hatte er sich Wochen später aufgrund eines Zettels des Angeklagten, den dieser an einer Hausmauer angebracht haben will, um Zeugen zu finden. Dessen Aussagen fand der Richter nicht glaubwürdig, der Staatsanwalt kündigte zudem umgehend eine Anklage wegen falscher Zeugenaussage an.

Farkas sprach den 43-Jährigen schuldig. Neben den zwölf Monaten bedingt, wurde noch eine Strafe von 100 Tagessätzen je zehn Euro ausgesprochen, auf einen Widerruf der bedingten Vorstrafe wurde verzichtet, jedoch deren Probezeit auf fünf Jahre verlängert. 300 Euro Schmerzensgeld für den Beamten, der seither an einem Tinnitus leidet, wurden anerkannt, die restlichen 2.700 Euro muss er über den Zivilrechtsweg einklagen.

Urteil nicht rechtskräftig

Vom Vorwurf der Sachbeschädigung gab es im Zweifel einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwalt noch der Angeklagte gaben zunächst eine Erklärung ab, weshalb das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist.