Marktstandler wollen bis zum Höchstgericht

Der Kompromiss der Marktordnung, der vergangenen Freitag präsentiert wurde, ist manchen Standler offenbar nicht recht. Einige kündigen an, bei Strafen bis zum Verfassungsgerichtshof gehen zu wollen.

Etwa die Hälfte der Standbetreiber am Floridsdorfer Markt würden sich gegen die verpflichtenden Öffnungszeiten rechtlich zur Wehr setzen wollen, berichtet die Tageszeitung „Kurier“. Obsthändler Peter Neumeister hält diese Verpflichtung für verfassungswidrig. Er ist der Ansicht, dass im Bundesgesetz festgehalten ist, dass Kaufleute eine bestimmte Zeitspanne offen haben können - aber nicht müssen.

Schlingermarkt Floridsdorf

ORF

Derzeit stehen am Floridsdorfer Markt zahlreiche Stände leer

Wenig Kundschaft am Nachmittag

Der Fleischhauer Andreas Traxler sieht im „Kurier“ vor allem die wenige Kundschaft zwischen 15.00 und 18.00 Uhr als Problem. Es wäre ein Verlustgeschäft. Er appelliert daran, dass die Standbesitzer am besten wüssten, wann sie für ihre Kunden geöffnet haben. Neumeister will sich „gemeinsam mit der Kammer“, wie er dem „Kurier“ sagte, an einer Sammelklage beteiligen, falls es zu Strafen kommt. Damit würden sie bis zum Höchstgericht - dem Verfassungsgerichtshof - gehen, sagt Neumeister.

Die Wirtschaftskammer hingegen stößt sich vor allem am Rauchverbot in Marktständen. Damit hätte die Stadtregierung ihre Kompetenzen überschreiten, meint Peter Dobcak von der Wirtschaftskammer in dem Artikel. Bei der Stadt zeigt man sich überrascht, sie hätten nach langen Verhandlungen einen breiten Kompromiss präsentiert.

„Breiter Kompromiss“ mit Standlern

Dieser wurde vergangenen Freitag präsentiert. Als Zugeständnis gilt etwa, dass die Stände an Montagen nicht offen haben müssen. Die Pacht für die Stände wurde von geplanten 15 Jahren auf 20 Jahre verlängert. Außerdem können die Stände nun an direkte Nachkommen „vererbt“ werden - mehr dazu in Nach Standler-Protest: Marktordnung adaptiert.

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