Gasexplosion: Lebenslange Haft bestätigt

Es bleibt bei lebenslanger Haft für einen 56-jährigen Mann, der Anfang 2017 seine Wohnung in Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt hat, was dem Hausverwalter das Leben kostete. Der Berufung wurde keine Folge gegeben.

Die Entscheidung traf das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag. Schon vor einigen Wochen hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes gegen seine Verurteilung wegen Mordes und - bezogen auf die im Explosionszeitpunkt im Gebäude befindlichen Personen - 23-fachen Mordversuchs verworfen. Nun stieß er auch beim OLG mit seinem Ersuchen um Strafmilderung auf taube Ohren. „Bei Ihrer Schuld gibt es nur lebenslang“, beschied ihm Christian Dostal, der Vorsitzende eines Drei-Richter-Senats.

Angeklagter in Mordprozess nach Explosion in Hernals

APA/Herbert Neubauer

Das Urteil gegen den Mann bleibt aufrecht

Tat war „Akt der Selbstjustiz“

Das Landesgericht für Strafsachen hatte im vergangenen Jänner die Höchststrafe verhängt und zudem eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Die Explosion sei ein „Akt der Selbstjustiz“ gewesen, hieß es damals in der Urteilsbegründung - mehr dazu in Lebenslang im Prozess um Gasexplosion.

Der Hausverwalter hatte die Delogierung des 56-Jährigen betrieben, nachdem dieser seit längerem keine Miete mehr bezahlt und auf Mahnschreiben nicht reagiert hatte. Auch Strom- und Gasrechnungen blieben offen. Für den 26. Jänner 2017 war die Delogierung angesetzt. Unmittelbar vor dem Termin demontierte der säumige Mieter den Gaszähler, drehte das Leitungsventil auf und ließ in seiner Wohnung Gas ausströmen.

Hausverwalter ohne Überlebenschance

Als um 7.30 Uhr der Hausverwalter, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvollzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter erschienen, um die Wohnung zu räumen, entzündete der 56-Jährige das Gas-Luftgemisch. Die Wucht der Detonation hob die Wohnungstür aus den Angeln, die den davor befindlichen Personen um die Ohren flog.

Der 64 Jahre alte Hausverwalter hatte keine Überlebenschance. Der Gerichtsvollzieher und der Schlosser wurden schwer verletzt. Zudem stürzten mehrere Trennwände zur Nachbarwohnung ein - ein dort schlafendes, wenige Tage altes Baby kam zum Glück glimpflich davon. Der 56-Jährige - er wurde ebenfalls schwer verletzt - hatte nach seiner Festnahme behauptet, er habe eine lecke Gasleitung abdichten wollen. Diese hätte ihm schon seit Monaten zu schaffen gemacht. Das Unglück sei ihm unabsichtlich passiert.

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