Üble Nachrede: Maurer verurteilt

Sigrid Maurer, ehemalige Nationalratsabgeordnete der Grünen, ist am Dienstag wegen übler Nachrede verurteilt worden. Maurer hatte obszöne Nachrichten an sie öffentlich gemacht und einen Biergeschäftsbesitzer als Verfasser genannt.

Richter Stefan Apostol begründete sein Urteil damit, dass Maurer eingestanden hatte, dass sie das getwittert habe. Sie wollte damit, dass es zu einer Ächtung komme, und hätte auch eine Sorgfaltspflicht, wenn sie über Twitter eine Behauptung erhebe. Es fehle der Beweis, wer die Nachricht tatsächlich verfasst habe.

„Wenn Sie so etwas posten, dann muss Ihnen auch der Wahrheitsbeweis gelingen. Das ist nicht passiert“, so Apostol. Er sei auch überzeugt, dass der Kläger gelogen habe. Dieser wollte entweder seine eigene Tat verdecken oder er wisse, wer es war, und wolle „denjenigen nicht reinreiten, aber bewiesen ist das nicht“, so der Richter.

Sigrid Maurer und Anwältin Maria Windhager

APA/Hans Punz

Sigrid Maurer mit Anwältin Maria Windhager am ersten Verhandlungstag

7.000 Euro sowie Verfahrenskosten

Für die üble Nachrede muss Maurer 150 Tagsätze je 20 Euro, also 3.000 Euro, an den Staat zahlen, weitere 4.000 Euro für die „erlittene Unbill“ gehen an den Kläger. Dessen weitgehendere Ansprüche wegen angeblichen Geschäftsrückgangs wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Zudem muss die 33-Jährige die Kosten des Verfahrens übernehmen. Sie meldete volle Berufung an, die Gegenseite gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Besonders mildernd rechnete der Richter Maurers Unbescholtenheit und dass sie aus „achtenswerten Beweggründen“ gehandelt habe - eben dass man sich das gefallen lassen muss und derartige Belästigungen nicht strafbar sind. Ebenfalls zugunsten der 33-Jährigen sprach das Tatsachengeständnis, aber es sei eben keinesfalls ein reumütiges Geständnis gewesen. Das sei von Maurer auch explizit verneint worden. Negativ wurde die Massivität des Vorwurfs an den Geschäftsmann bewertet.

Maurer „sehr erschüttert“

Maurer zeigte sich nach der Urteilsverkündung gegenüber Medien „sehr erschüttert“. Sie habe nicht damit gerechnet und könne nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt. „Ich werde nicht klein beigeben, wir werden in Berufung gehen und das Geld dafür aufstellen. Es ist völlig eindeutig, dass er es gewesen sein muss.“ Da Twitter als Medium gilt, gab es auch einen Schuldspruch nach dem Medienrecht wegen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Gegenseite hätte befragt werden müssen. Absurderweise hätte ihre Mandantin den Belästiger auch noch kontaktieren müssen, kritisierte Verteidigerin Maria Windhager.

Maurer hatte sich am ersten Verhandlungstag Anfang September wegen übler Nachrede und Kreditschädigung nicht schuldig bekannt. Sie wurde von dem Lokalbesitzer geklagt, weil sie ihn beschuldigt hatte, ihr obszöne Nachrichten geschrieben zu haben. Der Lokalbesitzer wies im Prozess die Vorwürfe zurück und bestritt, Verfasser der Nachrichten gewesen zu sein.

Für viel Wirbel - von Überraschung bis Unverständnis - hat der Schuldspruch gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Maurer gesorgt: Maurer selbst zeigte sich „sehr erschüttert“ und geht in Berufung - mehr dazu in Aufregung um Maurer-Urteil.

Früherer Besitzer befragt

Apostol befragte als ersten Zeugen den früheren Besitzer des Lokals, der für den jetzigen Geschäftsführer noch die Website des Geschäfts sowie dessen geschäftlichen Facebook-Auftritt betreut. Zu dessen privater Facebook-Seite habe er aber keinen Zugang, sagte der 37-Jährige.

Auffällig war für den Richter, dass sowohl die anzüglichen Postings an Maurer als auch jene auf den Websites den gleichen Schreibstil aufwiesen. Obwohl der Richter den Zeugen ausdrücklich darauf hinwies, er dürfe die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten würde, blieb dieser dabei, er habe nichts damit zu tun und sei auch nicht im bzw. vor dem Lokal gewesen, als Maurer vor diesem beim Vorbeigehen angesprochen worden war.

Lokalbesitzer erwägt weitere Schritte

Laut einer Erklärung seines Anwalts Adrian Hollaender erwägt der Lokalbesitzer weitere rechtliche Schritte gegen Maurer. Der Schuldspruch für die ehemalige grüne Abgeordnete sei aus juridischer Sicht zu erwarten gewesen, da die öffentliche Anprangerung die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten in eklatanter Weise verletzt habe.

Maurer hätte, bevor sie Derartiges öffentlich vorwirft, zunächst überprüfen müssen, ob er das war. „Er war es nicht! Daher war seine öffentliche Anprangerung rechtswidrig und erfüllte den Tatbestand der üblen Nachrede gemäß Paragraf 111 Strafgesetzbuch“, so Hollaender. „Das hat nichts mit Politik zu tun, das hat nichts mit Feminismus zu tun, das war einfach eine rechtswidrige öffentliche Diffamierung.“

Maurer: „Keine andere Möglichkeit“

Maurer, die in der Nähe des Geschäfts wohnt, muss an dem Lokal oft vorbei, um in die Arbeit zu gehen - so auch am 29. Mai. Laut Windhager würden dort auf dem sehr engen Gehsteig immer wieder Männer stehen, an denen sie vorbeimüsse. Die ehemalige Politikerin sei dort begafft, blöd angeschaut und angeredet worden. „Sie sagten: ‚He, da drinnen wird grad‘ ein Pool gebaut’“, sagte Maurer bei ihrer Befragung durch Apostol. Auf die Antwort: „Was geht mich das an?“, meinte einer der Männer laut Maurer: „Ja, dann kannst du dort schwimmen im Bikini.“

Als sie am 29. Mai im Büro ankam, sah Maurer zwei obszöne Nachrichten, die über den Messenger-Dienst des Facebook-Accounts des Biergeschäfts abgeschickt worden waren. Darin stand eingangs: „Hallo, du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen und hast meinen Schwanz angeguckt als wolltest du ihn essen.“ Nach zwölf Minuten eine weitere Nachricht, in der Maurer als „dreckige kleine Bitch“ bezeichnet wurde.

„Ich wollte mir das nicht gefallen lassen“, sagte die Angeklagte. Nachdem sie in Absprache mit befreundeten Juristen zu dem Schluss gekommen war, dass diese Nachrichten für den Verfasser sonst keine Konsequenzen bedeuten würden, machte sie die Meldungen und die Identität des Absenders am 30. Mai über Facebook und Twitter öffentlich. „Ich hatte keine andere Möglichkeit, mich zu wehren.“

Diskussion über Interpunktionsfehler

Ihre Mandantin sei eine engagierte Feministin, die heikle Themen anspreche. In dieser Eigenschaft habe sie diesen mutigen Schritt gewagt und habe die Nachricht veröffentlicht, sagte Windhager - mehr dazu in Üble Nachrede: Prozess gegen Maurer vertagt. Der Prozess sei ein „einzigartiger Fall von Täter-Opfer-Umkehr“. Die Ex-Grüne ist „zu 100 Prozent“ davon überzeugt, dass es sich bei dem Unternehmer um den Verfasser der Nachrichten handelt. Denn die Werbepostings auf seiner Facebook-Seite, die obszönen Nachrichten sowie das daraufhin verfasste Posting, worin sich der 40-Jährige von den sexistischen Inhalten distanzierte, hätten die gleichen Interpunktionsfehler aufgewiesen.

Lokalbesitzer: „Habe Frau Maurer nicht gekannt“

Der Lokalbesitzer beteuerte vor Gericht, diese Nachrichten nicht verfasst zu haben. „Ich hab’s nicht geschrieben“, er habe Maurer nicht einmal gekannt, weder von ihrer politischen Karriere noch durch das Vorbeigehen an seinem Geschäft. Er sagte, dass auch Kunden theoretisch seinen Computer, der sich auf einem Pult befand, nutzen hätten können. Der Unternehmer gab zudem an, dass er expandieren habe wollen, aber im Sommer zwei Franchisepartner abgesprungen seien.

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