Doch keine kleineren Wohnungen in Wien

Die Begutachtungsphase für die Novelle der Wiener Bauordnung ist abgeschlossen. Die angedachte Reduzierung der Mindestgröße einer Wohnung von 30 auf 25 Quadratmeter kommt nun doch nicht, hieß es am Dienstag.

Rund 60 Stellungnahmen langten im Rathaus zum schon im Frühjahr präsentierten Gesetzesvorschlag ein, sagte eine Sprecherin von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) auf APA-Anfrage. Da von verschiedener Seite wie etwa der Arbeiterkammer eine 25-Quadratmeter-Wohnung als zu klein beurteilt worden sei, habe man auf diese Änderung verzichtet.

Das betrifft auch die Lockerung bei der Trennungspflicht von Bad und Klo, die für Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen angedacht war. Nach Kritik im Zuge der Begutachtung müssen Bad und Toilette hier weiterhin verpflichtend baulich getrennt sein.

Kleinstwohnung Viertel Zwei

ORF

Wohnungsmindestgröße bleibt bei 30 statt 25 Quadratmetern

Kernpunkte der Reform bleiben erhalten

Abgesehen davon gibt es - neben einzelnen Präzisierungen - aber keine wesentlichen Änderungen mehr. Somit bleiben auch die Kernpunkte der Reform erhalten. Das betrifft vor allem die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“. Durch eine Begrenzung der Grundstückskosten soll so mehr günstiger Wohnraum geschaffen werden - mehr dazu in Wien führt neue Flächenwidmung ein.

Neben der Vereinfachung der Verfahren für kleinere Bauvorhaben beinhaltet die Bauordnung zwecks Umweltschutz auch ein Verbot für reine Öl- und Gasheizungen in Neubauten und nach großen Renovierungen. Außerdem wird die Stellplatzpflicht aufgeweicht. Das heißt, dass nicht gebrauchte Parkplätze bei Wohnanlagen künftig wegfallen können.

Konkrete Auflagen gibt es zudem für die Vermietung von Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb. Anders als sporadische Vermietungen - etwa, um sich während der eigenen Urlaubsreise etwas dazuzuverdienen - wird eine diesbezügliche gewerbliche Nutzung verboten - mehr dazu in Schlag gegen Airbnb: Wien ändert Bauordnung.

Novelle wird Ende November beschlossen

Die Novelle soll am 29. November im Landtag beschlossen werden. Teile der neuen Bauordnung treten dann gleich mit der Kundmachung in Kraft, für andere Punkte wie die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ oder den Passus über die Onlineplattform gilt eine dreimonatige Übergangsfrist.

Schon seit einigen Monaten wirksam ist jener Teil der Novelle, der Gründerzeithäuser besser vor dem Abbruch schützen soll. Diese Verschärfung war im Sommer mittels Initiativantrag vorgezogen worden, da laut Stadt viele Eigentümer die Zeit bis zum Gesetzesbeschluss noch nutzen wollten, schützenswerte Häuser zu schleifen - mehr dazu in Novelle: Mehr Schutz für alte Häuser.

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