100 Euro Strafe wegen „Oida“-Sagers
Laut mehreren Medienberichten kam es vor rund zwei Wochen zu dem Vorfall: Der 22-jährige Fotograf wurde demnach Zeuge eines Polizeieinsatzes und machte aus etwa 20 Meter Entfernung Fotos. Einem Polizisten soll das nicht gepasst haben, es kam zu einem Gespräch zwischen dem Beamten und dem 22-Jährigen. Dabei hat der Fotograf „Oida“ gesagt.
Er habe das so verwendet wie es der Mundl getan, rechtfertigte sich der 22-Jährige laut Medienberichten: „Ein Wiener Ausrufewort“. Die Polizei sieht das offenbar anders: Wegen Anstandsverletzung wurde Anzeige erstattet. Der 22-Jährige soll 100 Euro Strafe zahlen oder zwei Tage ins Gefängnis. Der Fotograf hat gegen die Strafe Einspruch erhoben.
Menschen mit "Oida" anzureden entspricht (auch in Wien) nicht dem guten Ton. -Das sollte hinlänglich bekannt sein. Grundsätze des üblichen Sprachgebrauchs werden u.a. in der Volksschule vermittelt. Somit sollte klar sein, dass man auch Polizisten nicht mit "Oida" anspricht.
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) 17. Oktober 2018
Es war keine Ansprache, es war ein Ausruf. Der Beamte hat mich am Arm gepackt, mit einer Festnahme gedroht - nur weil ich mich ob einer widerrechtlichen Ausweiskontrolle erkundigt habe. Bitte verbreiten Sie keinen Nonsens.https://t.co/f2GHlhT3GL
— Nathan Spasić (@nathanspasic) 17. Oktober 2018
Strafrahmen von Juristen festgelegt
Der Strafrahmen werde von Juristen festgelegt, sagte ein Polizeisprecher gegenüber wien.ORF.at. Der Einspruch gegen die Strafe ist binnen zwei Wochen möglich. „Man sollte doch voraussetzen können, dass jemand weiß, wie er mit Polizisten zu sprechen hat“, hieß es von der Polizei gegenüber „Krone“ und „Heute“.
100-Euro-Strafe nach „Oida“-Sager
Wegen Anstandsverletzung hat ein 22-jähriger Wiener eine Anzeige erhalten. Der Mann soll zu einem Polizisten „Oida“ gesagt haben.