Taxifahrer missbraucht 18-Jährige: Drei Jahre Haft

Ein 37-jähriger Taxifahrer ist wegen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er soll eine 18-Jährige nicht in ein Hotel, sondern in seine Wohnung gebracht und vergewaltigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das aus Niederösterreich stammende Mädchen war in der Nacht auf den 10. Mai in einer Diskothek in der Donaustadt. Eine Freundin setzte die 18-Jährige in ein Taxi und forderte den Fahrer auf, sie zu ihrem Hotel zu chauffieren.

Der 37-Jährige brachte das Mädchen aber in seine Wohnung in Favoriten. Wie die Staatsanwältin im Prozess erläuterte, war die Schülerin aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht in der Lage, den zudringlichen Mann abzuwehren. Wie ein später eingeholtes Gutachten ergab, hatte die 18-Jährige zu diesem Zeitpunkt zumindest 1,5 Promille im Blut.

18-Jährige in Wohnung eingesperrt

Der Angeklagte stellte den Sex nicht in Abrede, behauptete aber, dazu wäre es in beiderseitigem Einvernehmen gekommen. Die 18-Jährige hätte ihm während der Fahrt erklärt, sie sei Single: „Ich bin auch Single. Ich habe ihr gesagt, wenn du willst, kannst du bei mir schlafen.“ Sie habe zugestimmt, wobei er ungeachtet ihres mehrmaligen Erbrechens während der Fahrt nicht den Eindruck gehabt hätte, dass sie stark betrunken war: „Sie war ganz bei Bewusstsein.“

In der Wohnung sei die Initiative von dem Mädchen ausgegangen, behauptete der 37-Jährige. Als das Mädchen um 5.45 Uhr in der fremden Wohnung aufwachte, war sie in dieser eingesperrt. Der Taxifahrer hatte mittlerweile wieder seine Arbeit aufgenommen und die Tür hinter sich abgeschlossen. Die 18-Jährige musste mit ihrem Handy die Polizei anrufen, die die Tür aufbrach und sie befreite.

„Ich war komplett weg, wenn ich das so sagen darf“, beschrieb die 18-Jährige im Zeugenstand ihren Zustand während der Taxifahrt. Sie habe den Mann gebeten, sie ins Spital zu bringen, weil es ihr so schlecht ging. Sie habe „nicht mehr gehen und stehen können“.

Missbrauch einer wehrlosen Person

„Das ist wirklich das Allerletzte, ein Mädchen, das sich in so einem Zustand in ein Taxi setzt, so zu missbrauchen“, schimpfte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Der 37-Jährige wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) und Freiheitsentziehung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bat um Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.