Amoklauf befürchtet: Freispruch für 19-Jährigen

Weil er durch Postings befürchten hat lassen, einen Amoklauf an seiner Schule zu begehen, musste sich ein 19-Jähriger am Montag am Landesgericht verantworten. Der junge Mann wurde freigesprochen.

Richter Daniel Rechenmacher fällte einen nicht rechtskräftigen Freispruch, machte aber deutlich, dass er dem 19-Jährigen gerne eine Weisung für eine weitere Psychotherapie gegeben hätte. Mitschülerinnen und Mitschüler des Angeklagten hatten sich im April an ihren Klassenvorstand gewandt, da dieser zwei Bilder versandt hatte.

Eines zeigte ein Foto aus der Klasse, auf denen die Professorin und zwei Schüler mit Kreuzen markiert und eine Schusswaffe dazu gemalt war. Das andere war eine Aufnahme des Amokläufers der Columbine Highschool mit Herzchen als Augen sowie des 19-Jährigen mit der selben Mütze. Überdies hatte er im Freundeskreis des öfteren Gewaltfantasien geäußert.

Schulgebäude vorsichtshalber geräumt

Die Lehrkraft wandte sich an den Direktor, dieser wiederum an den Stadtschulrat. Als der Angeklagte, der am Vormittag nicht erschienen war, einem Mitschüler gegenüber sein Kommen für den Nachmittag ankündigte, wurde das Gebäude von der Polizei geräumt, der junge Mann in U-Haft genommen.

Vor Gericht wollte sich der 19-Jährige damit verantworten, alles wäre nur eine Art seltsamer Humor in Bezug auf Gewalt zwischen ihm und seinen Freunden. Er konnte allerdings kein einziges Beispiel für einen solchen „Witz“ nennen. Als der Richter einige Passagen aus seinem von der Polizei beschlagnahmten Tagebuch zitierte, sorgte er damit für Entsetzen im Saal: „Heute Amoklauf in Florida, starke Leistung: 17 Bastarde weniger auf der Welt. Wie gerne würde ich das auch machen.“

„Hitler hatte auch solche Gedanken“

Dann fantasierte er davon, in seiner Schule Brände bei den Ausgängen zu legen, damit niemand flüchten könne, und anschließend alle zu erschießen. „Ich bin mir sicher, Hitler hatte auch solche Gedanken.“ Eine Erklärung für diese Äußerungen blieb der introvertierte junge Mann trotz zahlreicher Nachfragen schuldig. Laut dem psychiatrischen Gutachter leidet der Angeklagte unter Depressionen, Narzissmus und einem Waschzwang.

„Die Gemeinlage ist durchaus gefährlich“, so Peter Hofmann. Allerdings ginge es ihm durch die nun erfolgte Psychotherapie sowie medikamentöse Behandlung besser, weshalb er eine günstige Prognose stellte. Er empfahl aber eine bedingte Einweisung, um so eine weitere Behandlung, Aggressionstraining sowie ein Alkohol- und Drogenverbot erzwingen zu können - sowie Bewährungshilfe für den nunmehrigen Schulabbrecher.

Richter: „Nicht ganz ungefährlich“

Daraus wurde durch den Freispruch nichts. Bei der Schulräumung wurden nicht die erforderlichen 800 Personen in Furcht und Unruhe versetzt und auch für einen Schuldspruch wegen gefährlicher Drohung brauche es eine Absicht, so der Richter. „Zwei Herzen wohnen in meiner Brust“, sagte Rechenmacher. „Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte nicht ganz ungefährlich ist, wenn er nicht behandelt wird. Ein Urteil wäre gut, um ihn dazu zu zwingen, aber wenn es das Gesetz nicht hergibt, kann man nichts machen.“

Der Richter empfahl dem 19-Jährigen dringend, den nun eingeschlagenen Weg (der Psychotherapie; Anm.) konsequent weiterzugehen, „sonst sitzen Sie wieder da, aber dann wohl nicht wegen Landzwang oder gefährlicher Drohung“. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, deshalb ist der Freispruch vorerst nicht rechtskräftig.