Eisenstangenattacke auf Autofahrer: 21 Monate

Weil er im Zuge eines Streits im Straßenverkehr mit einer Eisenstange auf einen anderen Autofahrer losgegangen war, ist ein 36-Jähriger am Dienstag am Landesgericht zu 21 Monaten Haft verurteilt worden.

Sieben Monate muss der gebürtige Tschetschene absitzen, der Rest wurde auf drei Jahre bedingt nachgesehen. Der Streit hatte sich am 23. Mai 2018 in der Seitenhafenstraße in der Leopoldstadt abgespielt. Ein 46-Jähriger hatte den Jüngeren nicht nur am Überholen gehindert, sondern auch den Mittelfinger gezeigt. „Das dritte Mal war für mich beleidigend. Dreimal ist in Tschetschenien verboten.“

Daher sei er aus seinem Auto gesprungen und zum Pkw des anderen gelaufen, um den Mann „zur Rede zu stellen“. Die unter dem Beifahrersitz befindliche Eisenstange habe er mitgenommen. Nachdem der 46-Jährige ein paar Schläge auf seine Unterarme kassiert hatte, ließ der Angreifer von ihm ab.

Angeklagter zeigt Reue

Diese Situation nutzte der Verletzte, um den Täter bzw. das Kennzeichen von dessen Pkw zu fotografieren. Daraufhin machte der Tschetschene noch einmal kehrt, entriss dem Älteren das Smartphone und warf es später in ein Feld. Vor Richterin Mariella Noe gab sich der wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagte Mann reumütig: „Es tut mir leid, dass ich so etwas gemacht habe.“

Staatsanwalt Bernhard Mascha sagte in seinem Plädoyer, dass man Grenzen ziehen müsse, um klarzumachen, „dass hier nicht alles möglich ist, was in Ihrem Herkunftsland üblich ist“. Verteidiger Alexander Philipp wies auf die letztlich geringfügigen Verletzungen des Opfers hin, das auch ausgesagt hatte, dass ihn sein Gegner wohl nicht wirklich verletzen wollte.

Sieben Monate unbedingt

Der Schöffensenat entschied sich deswegen auch zu einer Verurteilung „nur“ wegen versuchter schwerer Körperverletzung, da der Angeklagte durch seinen Angriff schwere Wunden ernstlich in Kauf genommen habe. Weil eine Eisenstange Verwendung fand, sei ein unbedingter Strafanteil von sieben Monaten notwendig. Mildernd seien der bisher - bis auf eine Geldstrafe - ordentliche Lebenswandel und das Geständnis gewertet worden. Der 36-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, weshalb es vorerst nicht rechtskräftig ist

Freispruch nach Attacke am Brunnenmarkt

Ein einschlägig vorbestrafter 20-Jähriger wurde unterdessen am Dienstag am Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen, mit einer Eisenstange auf einen anderen Burschen losgegangen zu sein. Das Schöffengericht schenkte den Aussagen des Angeklagten Glauben, dass ihn der andere mit einem Messer angegriffen habe.

Der Streit hatte sich am 21. April 2018 auf dem Brunnenmarkt abgespielt, als der Angeklagte mit einem Freund auf den Tschetschenen und dessen zwei Begleiterinnen traf. Aus einigen Schimpfworten und dem Wortwechsel „Was schaust so blöd, hast ein Problem?“ entwickelte sich eine Rangelei, in dessen Verlauf der Beschuldigte laut Anklage mit einer Eisenstange, die er von einem Stand abgebrochen hatte, auf sein Gegenüber losging.

Mutmaßliches Opfer sagte nicht aus

Sein Kontrahent habe ein Messer gezückt, behauptete hingegen der Angeklagte: „Als ich das gesehen habe, bin ich einfach weggerannt. Dann hatte ich keine Kondition mehr. Er hat mich verfolgt. Ich hab mich hinter einem Marktstand versteckt. Da hab ich eine Eisenstange gefunden.“ Mit dieser schlug er auf den Mann ein, der aber eine leichte Verletzung an der Lippe davontrug.

Richter Daniel Schmitzberger war es nicht gelungen, das mutmaßliche Opfer zu einer Aussage vor Gericht zu schaffen. Eine Begleiterin musste nun von der Polizei vorgeführt werden, ihre Aussage und die ihrer Freundin erschien dem Schöffengericht allerdings nicht sehr glaubwürdig.

Zeuge hörte Hilferufe

Zugute kam dem Angeklagten, dass seine Aussagen und die seines Freundes laut dem Richter schlüssig waren. Zudem hatte ein völlig Unbeteiligter den Schrei „Hilfe, Hilfe, der hat ein Messer!“ gehört. Das Gericht ging daher im Zweifel von einer Notwehrsituation aus. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.