SPÖ gab Belvedere-Bild zurück

Die SPÖ hat am Dienstag jenes Gemälde an das Belvedere retourniert, das SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda in die SPÖ-Parteizentrale mit übersiedelt hatte. Bundeskanzleramt und Belvedere wollen die Gemäldeaffäre aufarbeiten.

„Das Bild wurde abgeholt“, teilte die SPÖ am Nachmittag mit. Ex-Kulturminister Drozda hatte die 2016 erfolgte Leihgabe des Belvederes an das Kanzleramt nach seinem Ausscheiden aus der Regierung zuerst in den SPÖ-Klub und dann in die SPÖ-Parteizentrale mitgenommen. Letzteres war nicht mit dem Belvedere abgestimmt, wie das Museum am Montag meldete.

Gutachten von Restauratoren

Restauratoren des Belvederes hätten das 19.000-Euro-Werk des 1992 verstorbenen Künstlers Kurt Kocherscheidt gleich begutachtet und für in Ordnung befunden, hieß es nun am Dienstag in der roten Parteizentrale in der Löwelstraße. Zugleich habe auch der von der SPÖ beauftragte Restaurator Otto Hans Ressler den Zustand des Bildes für in Ordnung befunden und ein entsprechendes Gutachten erstellt.

Vorhaltungen des Bundeskanzleramtes, wonach Drozda das Bild unrechtmäßig entwendet habe, wies man in der SPÖ-Zentrale zurück: Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer werde sich gegen solche Vorwürfe rechtliche Schritte vorbehalten.

„Unsachgemäße“ Behandlung befürchtet

Das Belvedere wurde zuvor am Mittwoch von Bundeskanzleramt-Generalsekretär Dieter Kandlhofer beauftragt, eine Überprüfung des Kunstwerks auf etwaige Beschädigungen durch Restauratoren vornehmen zu lassen. Ein weiterer Restaurator wurde vom Bundeskanzleramt mit der Prüfung des Werkes betraut.

Das Gemälde diente in der SPÖ-Parteizentrale als Fotohintergrund für Interviews des neuen Bundesgeschäftsführers. Im Bundeskanzleramt vermutet man eine „unsachgemäße“ Behandlung des Bildes, „indem es einfach auf den Boden gestellt wurde“. Völlig unklar sei auch, ob die Transporte vom Bundeskanzleramt in den SPÖ-Klub und von dort in die SPÖ-Parteizentrale sachgemäß durchgeführt wurden.

„Vertragswidrig wurden diese nicht durch von einer vom Belvedere zu bestimmenden, auf Kunsttransporte spezialisierten und zertifizierten Spedition durchgeführt“, hieß es aus dem Kanzleramt. Daher sei es notwendig, unverzüglich den Zustand des Bildes feststellen und dokumentieren zu lassen - „auch zur Abwendung allfälliger weiterer Schäden“.

Bundeskanzleramt nicht informiert

Das Bundeskanzleramt fertigte unter dem Titel „Mehrmaliges, unerlaubtes Verbringen von Bundeseigentum und unsachgemäßer Umgang mit dem Werk“ ein Protokoll der Causa an. Laut dieser Darstellung wurde am 26. Juni 2016 zwischen Belvedere und Bundeskanzleramt ein Leihvertrag für die Dauer von fünf Jahren mit Ausstellungsort Bundeskanzleramt abgeschlossen.

In der Schlussphase der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ wurde das Belvedere von einer persönlichen Mitarbeiterin Drozdas darüber informiert, dass der Minister eine Leihgabe mit ins Parlament nehmen möchte. Die zuständige Sektion bzw. Abteilung im Bundeskanzleramt wurde darüber nicht in Kenntnis gesetzt, heißt es in der Unterlage.

Kein neuer Leihvertrag

Als neuer Vertragspartner für die Leihe wurde dem Belvedere am 11. Dezember 2017, wenige Tage vor der Bildung der neuen ÖVP-FPÖ-Regierung, Drozda angekündigt. „Ein neuer Leihvertrag wurde jedoch nie abgeschlossen, der gültige Vertrag mit dem Bundeskanzleramt niemals verändert. Eine direkte Verleihung an Privatpersonen ist nicht möglich. Trotzdem wird das Werk aus dem BKA entwendet“, hält das Kanzleramt zur Causa fest. „Es gibt weiterhin einen aufrechten Leihvertrag zwischen dem Belvedere und dem Bundeskanzleramt.“

Ob die Übersiedlung des Kunstwerkes von einer auf Kunsttransporte spezialisierten und zertifizierten Spedition durchgeführt und angemessen versichert war, sei weder dem Belvedere noch der zuständigen Sektion im Kanzleramt bekanntgegeben worden. Auch über den Transport in die SPÖ-Parteizentrale im Oktober 2018 wurden Belvedere und die damit befasste Abteilung im Bundeskanzleramt nicht informiert. Dies obwohl der „einzig gültige Vertrag nach wie vor“ zwischen Bundeskanzleramt und Belvedere bestehe.

Rechtliche Folgen?

Fazit des Bundeskanzleramts: „In der SPÖ-Zentrale befindet sich nach wie vor wertvolles Eigentum des Bundes, das dorthin ohne jede Berechtigung als Fotokulisse verbracht wurde.“ Etwaige rechtliche Folgen wollte man im Kanzleramt nicht kommentieren. Drozda selbst sagte am Montag, dass die Übersiedlung des Gemäldes in den SPÖ-Parlamentsklub mit dem Belvedere abgesprochen, der Transport in die Parteizentrale aber ein Fehler gewesen sei, den er bedauere. Das Bild werde umgehend zurückgegeben, so Drozda - mehr dazu in Belvedere-Bild in Büro: Drozda bedauert „Fehler“ (wien.ORF.at; 29.10.2018).

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