Betrug mit Luxusautos: Zwei Jahre für Händler

Ein Autohändler ist am Donnerstag am Landesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden - davon vier Monate unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig .

Er hatte Anfang des Jahres mehreren Kunden vorgemacht, er könne ihnen sündteure Luxusautos zu spottbilligen Preisen beschaffen. „Der Haken an der Sache war, die Autos hat er nie gehabt“, stellte Staatsanwalt Martin Ortner fest. Der Angeklagte hatte unter einem falschen Namen auf Internetplattformen Interessenten Gusto auf einen nagelneuen Porsche Macan S, ein Porsche Carrera Cabrio oder einen Mercedes GLE gemacht, wofür er zwischen 80.000 oder 100.000 Euro verlangte.

Bedingung für die behauptete Okkasion war eine sehr rasche Anzahlung. Zwei Männer - ein Tscheche und ein Rumäne überwiesen kurzerhand auf ein eigens eingerichtetes Bankkonto in München 67.650 bzw. 53.700 Euro. Die erwünschten Autos bekamen sie nie zu sehen. In fünf weiteren Fällen, die dem Händler im Idealfall insgesamt weitere 320.000 Euro eingebracht hätten, blieb es beim Versuch.

„Hatte es finanziell nicht nötig“

Den betreffenden Personen, die mit dem Händler Kontakt aufgenommen hatten, kam die Sache am Ende doch Spanisch vor, sie sprangen daher rechtzeitig ab. Verteidiger Philipp Wolm verwies darauf, dass sein Mandant seit Jahren in Wien ein florierendes Geschäft betreibt, wo alles mit rechten Dingen zugehe. Unabhängig davon habe sich sein Mandant von einem Bekannten, gegen den von der Staatsanwaltschaft separat ermittelt wird, zu den krummen Geschäften hinreißen lassen.

„Er hat es finanziell nicht wirklich nötig gehabt“, betonte Wolm. Überdies verwies der Anwalt auf die bisherige Unbescholtenheit des Autohändlers, „was in dieser Branche wirklich schwierig ist, wo schnell einmal mit dem Kilometerstand manipuliert wird“.

Angeklagter zeigte Reue

Der Angeklagte war umfassend geständig und gab sich reumütig: „Es war ein Fehler. Ich hab’ nicht drüber nachgedacht. Es war eine Dummheit von mir, ich hab’ mich dazu verleiten lassen.“ Er habe bisher „ein vernünftiges Leben gehabt, ich hab’ immer funktioniert“. In Zukunft wolle er seinen Kindern wieder „ein Vorbild sein“, versprach er.

Dem Mann, der Anfang Juli wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen wurde, wird die bisher im Gefängnis abgesessene Zeit auf den unbedingten Strafteil angerechnet. Bis auf einen Tag hat er die vier Monate bereits verbüßt, weshalb er das Wochenende bereits wieder bei seiner Familie verbringen kann.