Kautionsbetrug an Afghanen: Bedingte Haft

Ein Wohnungsmakler aus Afghanistan soll 24 Landsleute in Wien betrogen haben. Er kassierte angeblich Kautionen für Wohnungen, die gar nicht zu vergeben waren. Am Dienstag wurde er zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.

In Wien eine geeignete und erschwingliche Mietwohnung zu finden, ist schwer. Besonders schwer offenbar, wenn man Ausländer und subsidiär Schutzberechtigter ist, und noch schwerer wohl, wenn man aus Afghanistan stammt. Das hat ein Wohnungsmakler aus Afghanistan anscheinend ausgenützt.

Am Dienstag gab es dafür am Landesgericht Wien - in Anwesenheit vieler geschädigter Opfer - die Konsequenzen: Der 31-Jährige wurde zu 15 Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Weiters erhielt er die Weisung, eine Spielsuchttherapie zu machen. Künftig soll ihm auch ein Bewährungshelfer zur Seite stehen.

Schaden beträgt mehr als 57.000 Euro

Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten 31-Jährigen schweren gewerbsmäßigen Betrug im Ausmaß von insgesamt 57.315 Euro vor, wie das Ö1-Morgenjournal am Montag berichtete. Eines seiner Opfer ist der 24-jährige Khan. Er nennt den angeklagten Makler und sagt, er habe ihm sogar eine Dreizimmerwohnung gezeigt.

„Wir haben selber zweimal die Wohnung angeschaut. Er hat von mir die 2.000 Euro genommen, doch leider war sie fake“, sagt der Betroffene im Ö1-Interview. Und ein „Fake“ war offenbar auch die Rechnung einer österreichischen Maklerfirma für Kaution bzw. Mietvorschuss, die der 24-Hährige erhielt.

Verhandlungssaal im Straflandesgericht Wien

ORF.at/Zita Klimek

Der Afghane, der am Dienstag vor Gericht stand, bekannte sich schuldig

Seit fast einem Jahr sucht Khan eine Wohnung für sich und seine vier jüngeren Geschwister, für die er verantwortlich ist - seit dem Tod der Eltern in Afghanistan, sagt er. Die Geschwister haben zwar nicht Asyl bekommen, aber subsidiären Schutz. Das ist ein, zunächst auf ein Jahr, befristetes Aufenthaltsrecht.

Opferanwalt: „Auf Parallellmarkt angewiesen“

Diese Ungewissheit verschrecke offenbar auch Vermieter, so das Betrugsopfer. Den oftmals von Vermietern geforderten Lohnzettel kann der Afghane nicht bieten. Er habe aber einen Bürgen, der finanziell für ihn hafte, doch auch das habe ihm bisher nicht zu einer Wohnung verholfen.

Sein Anwalt Johannes Öhlböck sagt zu solchen Fällen: „Die Menschen stehen unter enormem Leidensdruck. Sie sind auf langen Flüchtlingsrouten, in Flüchtlingslagern und warten, endlich eine Wohnung zu bekommen. Aber es gibt bei den Österreichern enorme Vorbehalte. Das heißt, sie sind auf einen Parallelmarkt angewiesen. Dieser Parallellmarkt wird dann oft von Landsleuten bedient, die sich ein bisschen Geld im Vorhinein geben lassen, für eine Wohnung, die es nicht gibt.“

Keine Mindestsicherung für Heimbewohner

Die fünf Geschwister wohnen vorerst in zwei Zimmern in einem Caritas-Heim. Das hat auch finanzielle Auswirkungen: 200 Euro pro Kopf bekommt die Familie an Grundversorgung vom Innenministerium für Essen und als Taschengeld pro Monat - Mindestsicherung nicht. „Wenn wir eine Wohnung haben, gibt es Mindestsicherung. Wenn wir im Heim wohnen, dann keine“, erzählt der junge Afghane. Das bestätigen auch Caritas und Fonds Soziales Wien.

Der angeklagte Afghane hatte sich schon im Vorfeld laut Staatsanwaltschaft schuldig bekannt. Er hat dabei mehr Betrugstaten zugegeben, als bekannt waren. Als Motiv gab der Mann an, er sei in Österreich spielsüchtig geworden. Dass die Opfer Geld zurückbekommen - im konkreten Fall geht es um geliehene 2.000 Euro -, ist somit unwahrscheinlich. Opferanwalt Öhlböck war der Ansicht, der Angeklagte schütze nur mögliche Mittäter.

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