Vergewaltigungsvorwurf: Freispruch für Soldaten

Ein 22-jähriger Wiener Berufssoldat ist am Mittwoch am Landesgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Laut Richterin konnten die Anschuldigungen nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden.

Es sei in diesem Fall „eindeutig, dass die Anschuldigung nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte“, legte die vorsitzende Richterin nach einem umfangreichen Beweisverfahren dar. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Der Soldat, der sich mit seinen Eltern und Verwandten in einem Lokal im Prater getroffen hatte, hatte am 14. Juli 2018 eine 28 Jahre alte Frau kennengelernt, die gemeinsam mit ihrer Schwester und mehreren Freundinnen aus Süddeutschland nach Wien gekommen war, um einen Junggesellinnenabschied zu feiern. Fest steht, dass sie den Angeklagten zunächst sympathisch gefunden und wiederholt aufgefordert hatte, sich ihrer Runde anzuschließen, was dieser ablehnte.

Sex auf Damentoilette eines Lokals

Auf dem Weg zur U-Bahn lief der 22-Jährige den feucht-fröhlich gestimmten Frauen später wieder zufällig über den Weg, die sich vor einem anderen Lokal versammelt hatten. Die 28-Jährige sprach ihn laut seinen Schilderungen erneut an, man begann Zärtlichkeiten auszutauschen und begab sich schließlich auf die Damentoilette des Lokals, wo es der Darstellung des Angeklagten zufolge zu einvernehmlichem Sex kam. „Ich habe dieser Dame nichts angetan“, hatte der junge Mann beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche versichert.

Sie habe ihm zu keinem Zeitpunkt zu verstehen gegeben, dass sie mit all dem nicht einverstanden war. Plötzlich sei die Tür aufgeflogen und die Schwester und eine Freundin der 28-Jährigen seien vor ihm gestanden, die sich offenbar auf die Suche nach ihr begeben hatten. Er habe von dritter Seite eine Ohrfeige kassiert und sei beschimpft worden: „Da habe ich meine Sachen genommen und habe diesen Raum verlassen.“ Anders hatten die Szene die Augenzeuginnen geschildert, die etwa von sehr aggressivem Verhalten des Angeklagten berichteten.

28-Jährige erinnerte sich kaum

Vor der Zeugenaussage der 28-Jährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Sie dürfte jedoch ihren Angaben vor der Polizei widersprochen und sich nicht einmal an Details erinnert haben, die der Angeklagte zugestanden hatte, wie sich aus der Begründung für den Freispruch ergab. Der Senat führte das auf die nachgewiesene hochgradige Alkoholisierung der Frau - sie hatte eine Stunde nach dem Vorfall noch 2,38 Promille im Blut - zurück. Das habe ihr Wahrnehmungs- und Erinnerungsvermögen getrübt, bemerkte die Vorsitzende.

„Ein definitives Nein der Frau ist nicht gefallen“, fasste die Richterin ein weiteres Beweisergebnis zusammen. Insofern war nach Dafürhalten des Schöffensenats für den Angeklagten „nicht erkennbar, dass sie die Handlungen nicht gewollt hat“. Die 28-Jährige, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sie hatte 3.000 Euro für die erlittene seelische und körperliche Unbill - Schlafstörungen, Hämatome, Striemen im Nackenbereich und Bisswunden - geltend gemacht.