Pflichtkurse für alle Hundehalter

Wer in Wien einen Hund halten will, muss künftig einen Kurs absolvieren. Das ist eine der Verschärfungen des Wiener Tierhaltegesetzes, auf dessen Erneuerung sich SPÖ und Grüne geeinigt haben.

Dass es eine generelle Beißkorbpflicht für Listenhunde geben wird, ist ja schon länger bekannt. Es waren aber vertiefende Verhandlungen zwischen SPÖ und Grünen nötig, um Details zu klären. So wurden etwa „bestimmte strenge Ausnahmen“ für die Leinen- und Beißkorbpflicht vereinbart, wie Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) betonte. Listenhunde dürfen sich etwa in umzäunten Hundezonen frei ohne Leine und Maulkorb bewegen. In Hundeauslaufzonen ohne Zaun darf zumindest die Leine abgenommen werden.

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Neue schärfere Regeln für Wiens Hundebesitzer kommen

Übergangslösung bei bestimmten Hunden

Therapie- und Assistenzhunde sowie Rettungs- und Diensthunde sind ausgenommen. Ein Sonderfall wurde für Listenhunde geschaffen, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes (spätestens Ende Jänner 2019, Anm.) angeschafft wurden und die älter als drei Jahre sind. Ihre Halter können eine Einzelfallprüfung vor einer Kommission absolvieren, damit ihrem Tier der Beißschutz erlassen wird. Das ist allerdings ausdrücklich als Übergangsregelung für schon bei ihrem Besitzer lebende Tiere gedacht und wird später nicht mehr möglich sein.

Halter von Listenhunden dürfen auch nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, wenn sie mit einem klassifizierten Tier unterwegs sind. Sollte ein Herrchen seinen Listenhund an eine Person ohne Führschein weitergeben, drohen Strafen ab 200 Euro. Apropos Führschein: Die Bestimmungen, um einen solchen zu erhalten, werden verschärft. Prüfer können etwa Wiederholungen oder zusätzliche Trainingseinheiten anordnen.

Hundehalter müssen sachkundig werden

Die Novelle widmet sich allerdings nicht nur den gefährlichen Exemplaren. Auch bei den „normalen“ Hunden wurde eine Änderung vorgenommen. Wer sich nach dem 1. Juli 2019 einen Hund anschafft, muss einen Kurs absolvieren und einen Sachkundenachweis vorlegen. Damit sei sichergestellt, dass sich Menschen, bevor sie sich einen Hund zulegen, darüber informieren, was das bedeute, wie Sima erläuterte. Ähnliche Regelungen gebe es bereits in anderen Bundesländern: „Wir glauben, dass das auch in Wien zumutbar ist.“

Auch der grüne Tierschutzsprecher Rüdiger Maresch zeigte sich überzeugt, dass ein solcher Nachweis die geeignetere Lösung sei - anders als ein Führschein für alle Hunderassen. Im Gegensatz zum Führungsnachweis wird der Einführungskurs nur für den Besitzer vorgeschrieben. Andere Menschen, die mit dem Tier unterwegs sind, brauchen diesen nicht. Strafen sind nicht vorgesehen, wie Sima und Maresch beteuerten. Allerdings: Der Nachweis wird nötig sein, um einen Hund anzumelden.

Die Novelle zum Tierschutzgesetz soll am Donnerstag im Landtag beschlossen werden. Die Verschärfungen des Tierhaltegesetzes waren nach dem Tod eines Kleinkindes nach einem Hundebiss in Angriff genommen worden - mehr dazu in Nach Hundebiss: Bub gestorben.

Pflichtkurse für alle Hundehalter

Wer in Wien einen Hund halten will, muss künftig einen Kurs absolvieren. Das ist eine der Verschärfungen des Wiener Tierhaltegesetzes.

FPÖ: Anstieg von nicht angemeldeten Hunden

Kritik kam von der FPÖ und vom Wiener Tierschutzverein. „Wenn man in dieser Stadt überhaupt keine Hunde bestimmter Rassen haben will, dann soll man das ehrlich sagen, dann wird es wahrscheinlich in der Bevölkerung einen Aufstand geben. Aber diese Salami-Taktik, dass man die Tierhaltung immer schwieriger, immer teurer und immer unsinniger macht, das ist eigentlich nicht schön“, sagte Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins in „Wien heute“.

„Das ganze Gesetz zielt offenbar darauf ab, Tierfreunden den Weg zum eigenen Hund so unangenehm wie möglich zu machen", meinte Udo Guggenbichler, Tierschutzsprecher der Wiener FPÖ, in einer Aussendung. Er befürchtet auch einen Anstieg von „schwarzen“ – also nicht angemeldeten – Hunden, da auch die finanziellen Hürden für sozial Schwache und Mindestpensionisten durch das neue Gesetz „völlig unnötig anstiegen“.

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