Fluchtwege in vielen Häusern verstellt
In jedem zweiten Wohnhaus versperren Kinderwägen, Fahrräder, Roller oder Einkaufswägen die Fluchtwege, weil sie am Gang abgestellt sind. Das zeigt eine Untersuchung in Wiener Wohnhäusern, die das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) durchgeführt hat. Dabei ist das Gesetz ganz eindeutig, sagt Armin Kaltenegger vom KfV im Ö1-Abendjournal: „Der Gesetzgeber sagt, zumindest in Wien - es gibt vergleichbare Regelungen in anderen Städten oder Ländern - im Verlauf von Fluchtwegen dürfen leicht umzuwerfende, leicht zu verschiebende, oder den Fluchtweg einengende Gegenstände nicht gelagert werden.“
Keine brennbaren Gegenstände
Ein Bild aufhängen oder ein kleines, feststehendes Regal, das ist erlaubt, solange es nicht brennbar ist. Denn brennbare Gegenstände dürfen ebenfalls nicht im Stiegenhaus gelagert werden. Den Grund für diese Vorschriften erklärt Kaltenegger so: „Wahrscheinlich ist der Gang schon verqualmt, man könnte gerade mit Luft anhalten nochmal kurz durch - und dann stolpert man über ein Wagerl.“
Um bei Bränden auch in der Wohnung auf der sicheren Seite zu sein, genügt ein Feuerlöscher und der Experte empfiehlt Rauchmelder: „Vor allem im Kinderzimmer und Schlafzimmer, vielleicht noch im Aufenthaltsraum - nicht in der Küche. Die kosten zehn Euro das Stück. Das heißt, mit wenig Geld kann ich meine Wohnung sehr sicher ausstatten.“ Denn eine Rauchgasvergiftung kann bereits nach wenigen Minuten tödlich sein.
VwGH-Entscheid zu Rädern
Der Verwaltungsgerichtshof hatte erst im September beschieden, das Blumenstöcke, Fahrräder oder Kinderwagen keine „brandgefährlichen Gegenstände“ sind. Auslöser war die Strafe gegen eine Hausverwaltung, die sich weigerte Gegenstände zu entfernen - mehr dazu in Keine Brandgefahr durch Räder am Gang.
Link:
- Verstellte Stiegenhäuser: Hohe Strafen drohen (wien.ORF.at; 6.9.2018)