Endphase für Standgenehmigungen

Bis Ende des Jahres laufen die unbefristeten Genehmigungen für Verkaufsstände in Wien aus. Bisher haben aber erst 100 von 300 Betreibern einen Antrag auf eine neue, auf zehn Jahre befristete, Genehmigung gestellt.

Mit dem Gebrauchsabgabegesetz aus 2013 darf es keine unbefristeten Genehmigungen mehr geben. Jetzt läuft eine fünfjährige Übergangsfrist aus. Bis Jahresende müssen die Betreiberinnen und Betreiber deshalb um eine neue Genehmigung ansuchen - mehr dazu in Würstelstände & Co. verlieren Genehmigung (wien.ORF.at; 26.5.2018).

Rund 100 Betreiber von Verkaufsständen haben die Anträge für die neuen Genehmigungen der zuständigen MA 36 zufolge abgegeben, bislang wurde kein Antrag abgewiesen. Unter den Betroffenen ist etwa der Würstelstand „Zum scharfen Rene“ am Schwarzenbergplatz. Schwierig sei das nicht gewesen, so Stefan Kachlir vom „Scharfen Rene“ gegenüber „Wien heute“: „Die Magistratsabteilung war circa zehn Minuten da und hat sich das alles angeschaut - ja, das passt und dann sind sie wieder gegangen.“

Hunderten Würstlständen fehlt Genehmigung

Bis zum Jahresende müssen alle Wiener Verkaufsstände um eine neue Genehmigung ansuchen. Erst 100 von 300 haben das getan.

Kritik an Befristung

Akgün Musafa von „Sila Kebab“ am Urban-Loritz-Platz hat dagegen noch keinen Antrag gestellt, wird das aber noch machen. Dass der Stand nur noch für zehn Jahre genehmigt wird, findet er nicht gut: „Denn es geht um Vertrauen, wir haben investiert, bei der Investition haben sie uns nicht gesagt, dass das kommt. Wir waren unbefristet und plötzlich ist es befristet - der Wert vermindert sich.“

Auch die Wirtschaftskammer bezweifelt, dass Standbetreiber groß investieren können. „Dann sagen die Banken klipp und klar - für zehn Jahre kriegst du keinen Kredit, weil die Darlehenssumme mit einem Betrieb wie diesen nicht zurückzubezahlen ist“, so Peter Dobcak, Spartenobmann Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien, gegenüber „Wien heute“.

Noch können betroffene Betreiber einen Antrag stellen und sie müssen auch nicht sofort am 1. Jänner raus. Im neuen Jahr will die MA 36, wie es heißt, jeden Einzelfall prüfen.