Anklage wegen Untreue gegen Meinl

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen die Banker Julius Lindbergh Meinl, Peter Weinzierl und eine weitere Person Anklage wegen Untreue zum Nachteil der Meinl Bank erhoben. Die Anklage ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage in der „clamorosen“ Causa - also ein Fall mit großem Medieninteresse - ist berichtspflichtig und wurde von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium genehmigt, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien zur APA. Über Verfahren, an denen wegen bestimmter Umstände ein besonderes öffentliches Interesse besteht oder in denen noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen sind, müssen die Staatsanwaltschaften der jeweils übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft über das beabsichtigte Vorgehen berichten).

Mit den Ermittlungen in der Causa Meinl European Land (MEL) habe diese Anklage nichts zu tun, erklärte die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwoch in einer Aussendung. Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Meinl Bank um 883.500,07 Euro geschädigt zu haben.

Julius Meinl

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Dem Banker Julius Meinl wird Untreue vorgeworfen

Zahlungen an Detektivagenturen

Konkret gehe es dabei um Zahlungen an Detektivagenturen von April 2009 bis August 2010 für Leistungen, die von Meinl persönlich beauftragt wurden und in keinen Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb bzw. dem Unternehmensgegenstand der Meinl Bank AG stehen. Die Anklage wirft Peter Weinzierl und Günter Weiß vor, als Vorstände der Bank wissentlich ihre Befugnis über fremdes Vermögen missbraucht zu haben. Julius Meinl wird die Bestimmung der beiden anderen Angeklagten dazu vorgeworfen.

Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist nicht rechtswirksam. Die Angeklagten können innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch erheben.

Meinl Bank wehrt sich gegen Anklage

Scharfe Worte gegen die Staatsanwaltschaft und gegen die Anklage kommen von der Meinl Bank und von Weinzierl. Der Personenschutz für wesentliche Mitarbeiter sei bei Unternehmen weltweit üblich, nur bei der Meinl Bank werde das kriminell gewertet. Außerdem habe der Aktionär der Bank das Geld zurückerstattet.

Das Vorgehen gegen Julius Meinl sei eine „gezielte Maßnahme der StA gegen eine Einzelperson aus klar antisemitischen Motiven“, heißt es in der Aussendung der Meinl Bank und weiter: „Das aktuelle Vorgehen der StA gegen Julius Meinl mit Billigung von OStA (Oberstaatsanwaltschaft, Anm.) belegt, dass auch der österreichische Justizapparat nicht von rechtsstaatlichen Prinzipien sondern von massiv antisemitischen Tendenzen gelenkt wird.“

„Wahnsinnsakt“ der Staatsanwaltschaft

Auch der - nicht rechtskräftig - Angeklagte Weinzierl greift die Staatsanwaltschaft an: Es handle sich um einen „Wahnsinnsakt“, eine „Verzweiflungstat“ der Staatsanwaltschaft. „Eigentlich veruntreut die Staatsanwaltschaft Steuermittel, wenn man das mit dem gleichen Maßstab messen würde“, sagte er. In der Anklage werde der Personenschutz für Julius Meinl kriminalisiert, obwohl weltweit Unternehmen den Personenschutz für leitende Mitarbeiter zahlen würden.

Julius Meinl sei damals auf der Straße angepöbelt worden, über ihn sei geschrieben worden, dass er in kürzester Zeit eine 100 Millionen Euro-Kaution aufstellen könne. „Da konnten schon einige auf gewisse Ideen kommen“, sagte Weinzierl. Die Detektivagentur habe auch bei Personen aus dem Umfeld des damaligen „Rebellen-Aktionärs“ der Meinl European Land (MEL) „ermittelt und nachgeforscht“, aber darum gehe es in der Anklage nicht unmittelbar, sondern um den Personenschutz für Julius Meinl, sagte Weinzierl.

Getrennte Ermittlungen rund um Meinl Bank

Gegen Julius Meinl, Weinzierl und weitere Manager rund um MEL/Meinl Bank wurde von der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug ermittelt. Es geht u.a. um umstrittene Rückkäufe von MEL-Zertifikaten. Im April 2009 wurde der Banker und Milliardär Julius Meinl nach zwei Nächten in Untersuchungshaft gegen eine 100-Mio.-Euro-Kaution entlassen. Die nunmehr vorgelegte nicht rechtskräftige Anklage betrifft Zahlungen für Detektive im Zeitraum von April 2009 bis August 2010.

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