Hundekot, Lärm & Co.: Wien darf sofort kassieren

Wien darf künftig bei zahlreichen Vergehen, etwa liegen gelassenem Hundekot, doch sofort strafen. Das jüngst vom Bund novellierte Verwaltungsstrafgesetz sieht eigentlich vor, dass dies erst im Wiederholungsfall passiert.

Beraten statt strafen soll die bundesweite Devise lauten. Die Länder können aber Ausnahmen beschließen, was Wien nun mittels eigener Novelle im Landtag getan hat. Verwaltungsübertretungen wie liegen gelassener Hundekot, Glücksspiel oder übermäßiger Lärm können somit weiterhin unmittelbar geahndet werden. Im VStG ist im Prinzip vorgesehen, dass zunächst schriftlich ermahnt werden muss. Wien hat aber bereits vor Monaten die Regelung kritisiert und erreicht, dass der Spielraum für die Länder erhöht wird.

Besitzer mit hund und Gassisackerl

dpa/Maja Hitij

Wenn das Herrl Hundekot nicht beseitigt, drohen Strafen ab 50 Euro

Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) führte in der heutigen Sitzung vor allem einen „sinnlosen Bürokratieaufwand“ ins Treffen: „Ich glaube, dass das, was auf Bundesebene verändert wurde, im täglichen Vollzug nicht ganz durchgedacht war.“ Denn die Behörde hätte zum Beispiel bei jedem Müllsünder schauen müssen, ob dieser schon einmal ermahnt worden ist.

Ermahnungen liegen im Ermessen des Beamten

Sima betonte, dass auch weiterhin die Möglichkeit zur Ermahnung bestehe. Dies liege im Ermessen des Beamten. Insgesamt habe sich aber gezeigt, dass nur Konsequenzen auch tatsächlich etwas bringen. Sie erinnerte an die Verschärfungen in Sachen Hundekot: „Das Erste, was genutzt hat, war, dass wir den Menschen gesagt haben, das ist verboten.“

Mit dem Beschluss vom Mittwoch wurden 36 Gesetze angepasst. Betroffen sind etwa das Reinhaltegesetz, das Wetten- und das Baumschutzgesetz sowie die Bauordnung und das Landessicherheitsgesetz. Unterstützt wurde die Initiative nur von den rot-grünen Regierungsparteien. FPÖ, ÖVP und NEOS verweigerten die Zustimmung.