Das bringt 2019 in Wien

Das neue Jahr bringt eine Reihe von Neuerungen in Wien: Vom generellen Essverbot in der U-Bahn über neue Beschränkungen an den Universitäten bis zur berittenen Polizei, die im Mai ihren Dienst in der Stadt aufnehmen soll.

Bis inklusive April läuft noch die sechsmonatige Grundausbildung der Reiterinnen und Reiter. Trainiert werden 16 Beamte - inklusive dem fünfköpfigen Ausbilderteam stehen damit 21 Reiter zur Verfügung. Die geplanten zwölf Einsatzpferde sind vorhanden, zwei weitere könnten laut Innenministerium bei Bedarf im Jahr 2019 angeschafft werden - mehr dazu in Berittene Polizei startet mit Trainings. Wie viel die berittene Polizei kostet, will das Innenministerium noch nicht sagen.

Zu Beginn sollen jedenfalls Streifen am Ausbildungsstandort Wiener Neustadt sowie in Wien durchgeführt werden, wie beispielsweise in Parks, auf der Donauinsel und im Prater. Danach sollen die Aufgabenbereiche laufend erweitert werden. Eine Dienststelle in Wien als Einsatzstützpunkt soll noch im kommenden Jahr eingerichtet werden. Wien unterstützt das nicht: Die zuständige Stadträtin Uli Sima (SPÖ) spricht von einer sinnlosen Einrichtung, die dem Tierschutz widerspreche.

Berittene Polizei

APA/ Hans Kluas Techt

Ab Mai 2019 sollen die ersten Einsätze in Wien stattfinden

Essverbot in der U-Bahn

Im Öffentlichen Verkehr in Wien wird ab 15. Jänner das Essverbot in der U6 auf alle U-Bahn-Linien ausgedehnt - mehr dazu in Essverbot in U6: Bisher 61 Ermahnungen. Mit Strafen müssen essende Passagiere vorerst aber nicht rechnen. Im ersten Halbjahr 2019 starten die Wiener Linien außerdem einen Regelbetrieb mit fahrerlosen Bussen auf sechs Stationen in der Seestadt Aspern - mehr dazu in Bus ohne Fahrer: Tests abgeschlossen.

Beim Thema Verkehr soll zudem das Befahren der Rettungsgasse zum Vormerkdelikt werden. Die Führerscheinprüfung auf Türkisch wird abgeschafft. Automatisiertes Fahren soll ausgebaut werden; wann genau, ist aber noch offen. Ab Juli müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge akustische Warnsignale von sich geben.

An den Universitäten bringt das neue Jahr neue Platzbeschränkungen. Dazu zählen etwa Soziologie, Kultur- und Sozialanthropologie, Chemie und Politikwissenschaft an der Uni Wien sowie Forst- und Holzwirtschaft an der Universität für Bodenkultur (Boku). Und in den Volksschulen werden mit dem Schuljahr 2019/20 im zweiten Semester der 2. Klasse wieder verpflichtend Ziffernnoten eingeführt, dasselbe gilt grundsätzlich auch fürs Sitzenbleiben. AHS und Mittelschulen halten Tests über den Bildungsstandard ab.

Essverbot Hinweise Wiener Linien U6

ORF

Essverbot nun in allen U-Bahnen in Wien

Neuer Generalsekretär bei IKG

Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) bekommt einen neuen Generalsekretär. Der 1950 geborene Generalsekretär Raimund Fastenbauer geht in Pension. Im Laufe des Jahres soll er seine Geschäfte an seinen noch nicht fest stehenden Nachfolger übergeben.

Im Steuerbereich wird der Familienbonus umgesetzt. Ein entsprechend hohes Einkommen vorausgesetzt, bringt er Familien eine Steuersenkung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Im Gegenzug läuft die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten aus. Einen Einschnitt gibt es für jene, deren Kinder im EU-Ausland leben: für sie wird die Familienbeihilfe indexiert, was für rund 125.000 Kinder von Ungarn bis Rumänien teils erhebliche Einbußen bringt.

Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt

Nach einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) steht die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Eine bestehende Verpartnerung muss vorher nicht aufgelöst werden.

Die Altersgrenze beim Rauchen wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Das neue Altersgrenze gilt auch bei der Verwendung von Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas. Auch der Erwerb und Konsum „harter“ alkoholischer Getränke wird österreichweit erst ab 18 gestattet sein.

Bei der mobilen Kommunikation startet der Bau erster 5G-Netze, und auch die ersten dazu passenden Smartphones dürften auf den Markt kommen. Wertkartenhandys müssen künftig registriert werden. Nach jetzigen Stand der Dinge muss die Registrierung in den Handyshops erfolgen. Der Besitzer der Wertkarte muss persönlich vorbei kommen, einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen und entweder die SIM-Karte oder den PUK-Code bei sich haben.

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