Baunovelle bringt Ende für Ölheizung

Mehr als hundert Punkte umfasst die Novelle der Wiener Bauordnung, die großteils heuer in Kraft tritt. Wohnen soll leistbarer werden und Bewilligungen sollen rascher erfolgen. In Neubauten wird es keine Ölheizungen mehr geben.

In Wien gibt es an die 7.000 Ölheizungen. Ab Ende März sind die klimaschädlichen Heizysteme bei Neubauten verboten. Bestehende Ölheizungen dürfen bleiben, doch Bernahrd Gutternigh von der Baupolizei (MA37) schränkte gegenüber „Wien heute“ ein: „Bei einer größeren Sanierung - mehr als 25 Prozent der Gebäudeoberfläche - da wird es auch so sein, dass sie dann praktisch das Heizsystem erneuern müssen.“

Das letzte Mal wude die Wiener Bauordnung vor vier Jahren geändert. Geht es nach der rot-grünen Stadtregierung soll die Baurechtsnovelle künftig auch mehr leistbaren Wohnraum schaffen. In Zukunft muss auf allen Flächen, die neu als Wohngebiet gewidmet werden, ein verpflichtender Anteil geförderter Wohnungen entstehen.

Massband auf Immobilienplan

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Die Änderung der Bauordnung soll Einreichungsverfahren beschleunigen

Baubeginn sofort möglich

Für Häuslbauer soll die neue Bauordnung Beschleunigung bringen. Gebaut werden durfte bisher erst nach einem gültigen Baubescheid, auf diesen wartete man mitunter oft ein Jahr. Das soll sich ab Ende März durch die Novelle des Wiener Baurechts ändern. „Sie dürfen jetzt ähnlich wie beim Kleingartenverfahren - sie reichen ein, die Unterlagen sind vollständig - und sie dürfen sofort mit dem Bau beginnen. Das heißt, es entfällt die Bauverhandlung, es entfällt letztendlich die lange Wartezeit, wann wird mein Akt bearbeitet“, so Gutternigh.

Die Baubehörde muss künftig innerhalb von einer dreimonatigen Prüffrist nach Planeinreichung reagieren. Sind die Unterlagen unvollständig, kann nachgereicht werden. „Wenn das Kleinigkeiten sind, die fehlen, da wird man auch weiterhin bauen dürfen - auch schon innerhalb dieser Prüffrist“, meinte Gutternigh.

Neue Bauordnung: Verbot für Ölheizungen

Die neue Bauordnung bringt mehr als 100 Änderungen. So werden etwa Ölheizungen in Neubauten verboten.

Durch die neue Baurechtsnovelle dürfen in Wien Gründerzeithäuser nur mehr mit Bewilligung abgerissen werden. Unter dem Motto „Sichere Stadt“ dürfen alle anderen Wohngebäude erst abgerissen werden, wenn dort keine Mieter mehr drinnen wohnen. In der Vergangenheit war ein Abbruch unter Auflagen auch möglich, wenn noch vereinzelt Mieter drinnen wohnten.

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