Post verkauft Daten zu „Parteiaffinität“

Die Post sammelt und verkauft Daten zur „Parteiaffinität“ der Österreicherinnen und Österreicher. Kritik daran kommt von Datenschützern, die diese Praxis für illegal halten, berichtet die Plattform addendum. Die Post selbst sieht kein Problem.

Seit dem Jahr 2001 betreibt die Post über eine eigene Plattform Datenhandel, wofür ein eigener Onlineshop eingerichtet wurde. Dazu bedarf es der Information der Betroffenen, die etwa im Zuge eines Nachsendeauftrags erteilt wird. Neben Name, Adresse, Geschlecht und Alter werden dabei auch weitere Daten gesammelt und an die jeweiligen Kunden zu Marketingzwecken verkauft.

Unter den personenbezogenen Daten befindet sich auch die „Parteiaffinität“, die von der Post statistisch hochgerechnet wird. Das ist nach Ansicht der Datenschutzorganisation Epicenter.works illegal. „Es wird dem Dritten bewusst eine Mutmaßung über die politische Orientierung gegeben, damit dieser seine Werbemaßnahmen zielgerichtet ausüben kann“, sagte der Jurist Axel Anderl zu addendum.

Post: „Ausschließlich für Marketingzwecke“

Beim Unternehmen selbst sieht man kein Problem, wie ein Sprecher auf APA-Anfrage sagte. Die Österreichische Post AG sei aufgrund der Gewerbeordnung (Paragraf 151, Absatz 6) berechtigt, Personen aufgrund von Marketinganalyseverfahren Marketinginformationen zuzuordnen, heißt es in einer Stellungnahme.

Das werde für verschiedene Merkmale und Interessen durchgeführt und ausschließlich für Marketingzwecke verwendet – „die Datennutzung wird daher von der Post strikt auf diesen Zweck eingeschränkt“.

Alle Datenempfänger hätten der Post AG vertraglich zugesichert, die Daten ausschließlich zu Marketingzwecken zu verwenden, hieß es weiters. Rund drei Millionen Datensätze und Profile werden von der Post eigenen Angaben zufolge verwaltet, berichtet addendum. Bei rund 2,2 Millionen Österreichern ist auch die Parteiaffinität abgespeichert. Erhalten hat die Rechercheplattform die Daten über Auskunftsbegehren nach der Datenschutz-Grundverordnung.

VKI ebenfalls skeptisch

Nach Ansicht des VKI-Chefjuristen Thomas Hirmke „sind das brisante Daten, die da offenbar bei der Post gespeichert sind. Wenn man sich anschaut, was der Paragraf 151 Gewerbeordnung da vorsieht, dann würde ich sagen, dann deckt der das schon einmal gar nicht ab, was die Post macht“, sagte er zur APA.

Aber selbst wenn man der Ansicht wäre, dass der Paragraf 151 – der die Tätigkeit der Adressverlage und Direktmarketingunternehmen regelt – Grundlage des Datengeschäfts der Post sein kann, „dann stellt sich die Frage, ob der der DSGVO entspricht oder nicht“. Es gebe in der entsprechenden Literatur Meinungen, die infrage stellen, ob der Paragraf 151 der Gewerbeordnung der Datenschutz-Grundverordnung entspricht.

Hirmek empfiehlt, ein Auskunftsbegehren an die Post zu richten und gegebenenfalls die Löschung dieser personenbezogenen Daten zu verlangen. „Man kann auch eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde machen, dann wird das allenfalls von der Datenschutzbehörde geklärt, ob das zulässig ist oder nicht.“

Experte: Datenhandel ist Wirtschaftsfaktor

Die Branche von Adressverlagen und Direktmarketing ist in Österreich durchaus ein Wirtschaftsfaktor: 190 bis 200 Mio. Euro Umsatz macht sie pro Jahr, sagte Markus Deutsch, Geschäftsführer des Fachverbands Werbung in der Wirtschaftskammer, zur APA. Dabei sind nur Unternehmen mit österreichischem Gewerbeschein erfasst - Datensammlungen der internationalen Großkonzerne wie Google, Facebook und Amazon fehlen also.

Grundsätzlich sei die Branche sehr konjunkturabhängig, der Umsatz könnte also stark schwanken, hieß es zudem aus der Wirtschaftskammer. Große Zweifel an der Nützlichkeit der von der Post errechneten Daten hat der Politikwissenschafter und Statistiker Laurenz Ennser-Jedenastik. „Ich würde mich (...) sehr wundern, wenn diese Daten viel mehr hergeben, als man durch die Adresse ohnehin schon weiß. Die einzigen nützlichen Individualdaten, die hinzukommen, sind Alter und Geschlecht“ schreibt er auf Twitter, und diese Informationen hätten nur „zwar messbare, aber in Summe sehr kleine Effekte auf das Wahlverhalten“.

Ennser-Jedenastik erklärte: „Überhaupt ist es so, dass wir mit den besten existierenden Daten wohl weniger als 50 Prozent der Wahlentscheidungen korrekt vorhersagen können.“ Auch eine kleine Probe von 30 Personen bei addendum ergab, dass bei den Parteiaffinitäten nur rund 50 Prozent gestimmt hätten.

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