Volksanwalt prüft Anrainerparken

Im Streit um die Öffnung der Anrainerparkplätze in der Innenstadt und der Josefstadt prüft jetzt die Volksanwaltschaft. Seit Dezember können unter bestimmten Voraussetzungen auch Betriebe oder soziale Dienste die Flächen nutzen.

Anrainer wollen freie Parkplätze. Lieferanten, Handwerker und Pflegedienste benötigen ebenfalls Parkraum. Die Öffnung der Anrainerparkplätze sorgt deshalb weiter für Debatten. Seit Dezember dürfen Firmen ihre Fahrzeuge in Anrainerzonen in der Zeit zwischen 8.00 und 16.00 Uhr abstellen. Allerdings boykottieren die Bezirke Innere Stadt und die Josefstadt die Verordnung.

Volksanwaltschaft will bald Entscheidung haben

Jetzt prüft die Volksanwaltschaft. Sie befasst sich mit den Gesetzestexten und der entsprechenden Verordnung und schaut, ob das eine dem anderen möglicherweise widerspricht.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer

ORF

Volksanwalt Fichtenbauer: Prüfen noch „zwei bis drei Wochen“

Zwei bis drei Wochen gibt sie sich dafür Zeit, „einen Entschluss darüber zu fassen, ob die Verordnung auf Zulässigkeit von Parken durch gewerbliche Fahrzeuge im Rahmen des Anrainerparkrechtes zulässig ist oder nicht“, sagte Volksanwalt Peter Fichtenbauer gegenüber „Wien heute“. Ist es nach Ansicht der Volksanwaltschaft nicht zulässig, dann wird der Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen.

Problem Anrainerparken weiter ungelöst

Die Volksanwaltschaft nimmt sich der Meinungsdifferenzen zwischen Stadt und Bezirken zum Anrainerparken an.

Zwei Bezirke haben keine Zusatztafeln angebracht

Derzeit ist es noch so, dass die Anrainerparkplätze in der Inneren Stadt und der Josefstadt als solche nicht gelten. Denn erster und achter Bezirk haben keine Zusatztafeln angebracht. Mit einem Parkschein können dort derzeit auch bezirksfremde Personen ihre Autos abstellen.

Links: